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Code de procédure civile (CPC)

Art. 289 CPC de 2022

Art. 289 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 289

Appel

La décision de divorce ne peut faire l’objet que d’un appel pour vice du consentement.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 289 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220010Ehescheidung
ZHLC190002Ehescheidung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im ordentlichen Verfahren des Bezirksgerichtes Winterthur vom 24. Oktober 2018; Proz. FE180272Gesuchsteller; Scheidung; Unterhalt; Recht; Vorderrichter; Entscheid; Partei; Parteien; Berufung; Wille; Willen; Gericht; Gesuchstellers; Nacheheliche; Urteil; Vereinbarung; Nachehelichen; Betreuung; Willens; Anhörung; Gemeinsame; Unterhaltsbeiträge; Druck; Verfahren; Angefochten; Unterzeichne; Ziffer; Jüngste
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 527Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung von paulianischen Anfechtungsklagen (E. 2).
Regeste b
Art. 41 Abs. 1 OR, Art. 163 ff. StGB; Widerrechtlichkeit. Die Konkurs- und Betreibungsdelikte von Art. 163 ff. StGB sind keine Schutznormen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR (E. 3).
Recht; Anfechtung; SchKG; Recht; Handelsgericht; Anfechtungsklage; Gläubiger; Konkurs; Beschwerde; Schuld; Kanton; Schutz; Anfechtungsklagen; Klage; Beschwerdeführerin; Reflexwirkung; Materielle; Betreibungsrechtliche; Gläubigers; Schuldner; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Schutznorm; Paulianisch; Vermögens; Gläubigerschutz; Zivilrechtlich; Paulianische

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Fankhauser Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
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