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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 289 CPS dal 2022

Art. 289 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 289

Chiunque sottrae cose requisite o sequestrate dall’autorità, è punito con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 289 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.2000.10Amtliche BeschlagnahmeAmtlich; Amtliche; Urteil; Zugriff; Beschuldigte; Vollendet; Moment; Entzog; Beschlag; Hause; Videokassetten; Behördliche; Aufbewahrte; Löschen; Amtlichen; Gewalt; Längerer; Vollstrecker; Sollen; Unerheblich; Anvertrauten; Löschte; Zusammenhang; Behauptet; Vergass; Tatbestand; Bruchs; Amtlicher; Beschlagnahme; Vollendet
GRSK1-10-32versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemässKonkurs; Gericht; Beruf; Berufung; Recht; Stanz; Urteil; Beamte; Geldstrafe; Recht; Amtlich; Täter; Kantons; Handlung; Amtliche; Busse; Davos; Rufungskläger; Drohung; Gewalt; Kantonsgericht; Steigerung; Berufungskläger; Verfahren; Liegenschaft; Gericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
BRUNNER Kommentar, Strafrecht II2007
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