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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 289SCC from 2020

Art. 289 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 289 Removal of seized property

Removal of seized property

Any person who removes from official control an item of property which has been officially seized is liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 289 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.2000.10Amtliche BeschlagnahmeAmtlich; Amtliche; Urteil; Zugriff; Beschuldigte; Vollendet; Moment; Entzog; Beschlag; Hause; Videokassetten; Behördliche; Aufbewahrte; Löschen; Amtlichen; Gewalt; Längerer; Vollstrecker; Sollen; Unerheblich; Anvertrauten; Löschte; Zusammenhang; Behauptet; Vergass; Tatbestand; Bruchs; Amtlicher; Beschlagnahme; Vollendet
GRSK1-10-32versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemässKonkurs; Gericht; Beruf; Berufung; Recht; Stanz; Urteil; Beamte; Geldstrafe; Recht; Amtlich; Täter; Kantons; Handlung; Amtliche; Busse; Davos; Rufungskläger; Drohung; Gewalt; Kantonsgericht; Steigerung; Berufungskläger; Verfahren; Liegenschaft; Gericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
BRUNNER Kommentar, Strafrecht II2007
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