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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 288 CPS dal 2020

Art. 288 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 2881


1 Abrogato dal n. I 1 della LF del 22 dic. 1999 (Revisione delle disposizioni penali in materia di corruzione), con effetto dal 1° mag. 2000 (RU 2000 1121; FF 1999 4721).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
110 Ib 173Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG). Gegenrechtsprinzip (E. 3a). Grundsatz der Spezialität (E. 3b). Formerfordernisse gemäss Art. 28 IRSG (E. 4). Beidseitige Strafbarkeit (E. 5). Kein Anwendungsfall von Art. 2 IRSG (E. 6). Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Rechtshilfe; Ersuchen; Staat; Mexikanische; Behörde; Mexikanischen; Recht; Bundesamt; Behörden; Pemex; Schweiz; Verfahren; Handlung; Ersuchende; Mexiko; Handlungen; Verfügung; Sachverhalt; Ersuchenden; Staatsanwaltschaft; Sachen; Beschwerdeführern; Ersucht; Zusicherung; Spezialität

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2019.27Entscheid über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte (Art. 267 StPO). Entschädigung von Dritten (Art. 434 i.V.m. Art. 433 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Bestechung; Vertrag; Vermögens; Petrobras; Bohrschiff; Recht; Vermögenswert; Vermögenswerte; Vertrags; Urteil; Zusammenhang; Konto; Direktor; Recht; Geldwäscherei; Verfahren; Schweiz; Zahlung; Beschwerdeführers; Einziehung; Ersatz; Bohrschiffe; Gesellschaft; Direktoren; Amtsträger; Ersatzforderung
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