E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 288 StGB vom 2023

Art. 288 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 288

340

340 Aufgehoben durch Ziff. I 1 des BG vom 22. Dez. 1999 (Revision des Korruptions­­­­­­­straf-rechts), mit Wirkung seit 1. Mai 2000 (AS 2000 1121; BBl 1999 5497).

Bruch amtlicher Beschlagnahme >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
110 Ib 173Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG). Gegenrechtsprinzip (E. 3a). Grundsatz der Spezialität (E. 3b). Formerfordernisse gemäss Art. 28 IRSG (E. 4). Beidseitige Strafbarkeit (E. 5). Kein Anwendungsfall von Art. 2 IRSG (E. 6). Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Rechtshilfe; Ersuchen; Staat; Mexikanische; Behörde; Mexikanischen; Recht; Bundesamt; Behörden; Pemex; Schweiz; Verfahren; Handlung; Ersuchende; Mexiko; Handlungen; Verfügung; Sachverhalt; Ersuchenden; Staatsanwaltschaft; Sachen; Beschwerdeführern; Ersucht; Zusicherung; Spezialität

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2019.27Entscheid über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte (Art. 267 StPO). Entschädigung von Dritten (Art. 434 i.V.m. Art. 433 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Bestechung; Vertrag; Vermögens; Petrobras; Bohrschiff; Recht; Vermögenswert; Vermögenswerte; Vertrags; Urteil; Zusammenhang; Konto; Direktor; Recht; Geldwäscherei; Verfahren; Schweiz; Zahlung; Beschwerdeführers; Einziehung; Ersatz; Bohrschiffe; Gesellschaft; Direktoren; Amtsträger; Ersatzforderung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz