1 Als verdeckte Ermittlerinnen oder Ermittler können eingesetzt werden:
2 Als Führungspersonen dürfen nur Angehörige eines Polizeikorps eingesetzt werden.
3 Werden Angehörige eines Polizeikorps des Auslandes eingesetzt, so werden sie in der Regel von ihrer bisherigen Führungsperson geführt.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SH | Nr. 51/2002/58 | Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 53 und Art. 287 Abs. 1 StPO. Anspruch des Privatstrafklägers auf unentgeltliche Prozessführung und Vertretung | Unentgeltliche; Vertretung; Verfahren; Geboten; Prozessführung; Beschwerde; Sachlich; Beschwerdeführerin; Verbeiständung; Anspruch; Voraussetzungen; Hinweis; Privatstrafkläger; Anwaltlich; Verfahrens; Hinweisen; Gewähren; Gesuch; Amtliche; Person; Rechtlich; Vertreter; Privatstrafklage; Verteidigung; Umstände; Antrag; Einzelrichter; Verfahren; Schwierigkeiten; Beschuldigten |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2010.13 | Urkundenfälschung, teilweise evtl. Anstiftung dazu; Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung; qualifizierte Geldwäscherei sowie untauglicher Versuch dazu; Bestechung fremder Amtsträger, evtl. Gehilfenschaft dazu. | Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Schuldigten; Beschuldigten; Anklage; Alstom; Recht; Recht; Bundesanwalt; Bundesanwalts; Bundesanwaltschaft; Geschäft; Ramos; Ramos; Gesellschaft; Geldwäsche; Geldwäscher; Verfahren; Diemer; Ermittlung; Rechnung; Geldwäscherei; Akten; Vermögens; VE-Diemer; Beweis; Verfahren |