E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Der Art. 287 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 287 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB110018Anfechtung/Forderung Recht; Beklagten; Rechtsanwalt; Zustellung; Zustellungsempfänger:; Gesellschaft; Konkurs; Verfahren; SchKG; Vorinstanz; Kammer; Gläubiger; Beweis; Berufung; Schaden; Klägern; Organ; Betrag; Urteil; Beweisverfahren; Leistung; Zahlung; Gericht; Entscheid; Rechtlich; Geschäft; Schuldner; Berufungsverfahren
ZHPF110032Rechtsschutz in klaren Fällen (Herausgabe)Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Verfügung; Partei; Verfahren; Parteien; Sicherheit; SchKG; Sicherheitsleistung; Beschwerdegegners; Vermögenswerte; Vorinstanzliche; Parteientschädigung; Schweiz; Bezahlt; Gericht; Akten; Frist; Poststempel; Geleistet; Streitwert; Stellung; Einkommen; Herausgabe; Beschwerdeverfahren; Betreibungsamt; Vorinstanzlichen
Dieser Artikel erzielt 6 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2007/65Entscheid Art. 20 Abs. 1, Art. 16 Abs. 3 DBG; Art. 33 Abs. 1, Art. 37 lit. b StG. Die den Anlegern von der überwiegend im sogenannten "Schneeballsystem" operierenden New Basis AG gutgeschriebenen Erträge stellen keinen steuerfreien Kapitalgewinn dar, da die ihr anvertrauten Mittel auf einigen wenigen Konti "gepoolt" wurden (E. 2b). Steuerrechtlich gelten die Erträge im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem persönlichen Konto des Anlegers als zugeflossen (E. 2c). Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung stehen ihnen nicht entgegen. Ob die Besteuerung von Erträgen, die innerhalb eines Jahres vor Eröffnung des Konkurses über der New Basis AG am 23. November 2003 gutgeschrieben wurden, einer Rückforderung aus paulianischer Anfechtung durch die Konkursverwaltung widersprechen würde, bleibt offen (E. 2d). (Verwaltungsrekurskommission, I/1-2007/65, 13. November 2007. Am gleichen Tag wurde auch ein Rekurs betreffend Nachsteuern zu den Staats- und Gemeindesteuern 2001 und 2002 abgewiesen und mit Kurzbegründung eröffnet. Beide Entscheide wurden unangefochten rechtskräftig.) Steuer; Beschwerde; Basis; Konkurs; Beschwerdeführer; Kapital; Erträge; Anleger; Schrieb; Recht; Steuer; Gutgeschrieben; Auszahlung; Gutschrift; Gewinn; Gutgeschriebene; Rückforderung; Zeitpunkt; Gutschriften; Auszahlungen; Forderung; Gutgeschriebenen; Einkommen; Kapitalgewinn; Verwaltung; Konkursverwaltung; Konto; Bundessteuer; SchKG; über
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 527Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung von paulianischen Anfechtungsklagen (E. 2).
Regeste b
Art. 41 Abs. 1 OR, Art. 163 ff. StGB; Widerrechtlichkeit. Die Konkurs- und Betreibungsdelikte von Art. 163 ff. StGB sind keine Schutznormen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR (E. 3).
Recht; Anfechtung; SchKG; Recht; Handelsgericht; Anfechtungsklage; Gläubiger; Konkurs; Beschwerde; Schuld; Kanton; Schutz; Anfechtungsklagen; Klage; Beschwerdeführerin; Reflexwirkung; Materielle; Betreibungsrechtliche; Gläubigers; Schuldner; Zuständigkeit; Handelsgerichts; Schutznorm; Paulianisch; Vermögens; Gläubigerschutz; Zivilrechtlich; Paulianische
134 III 273 (5A_418/2007)Art. 285 ff., 292, 331 SchKG; Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung; Anfechtung von Rechtshandlungen; Verwirkung. Beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung verwirkt das Recht zur Anfechtung von Rechtshandlungen nach Ablauf von zwei Jahren nach Bestätigung des Nachlassvertrages (E. 2-5). SchKG; Anfechtung; Konkurs; Nachlassvertrag; Nachlassstundung; Verwirkung; Recht; Vermögensabtretung; Beschwerde; Recht; Verwirkungsfrist; Konkurse; Bewilligung; Konkurseröffnung; Nachlassvertrages; Bestätigung; Konkursaufschub; Beschwerdeführer; Verdachts; Rechtshandlung; Frist; Gläubiger; Wortlaut; Liquidator; Rechtshandlungen; Pfändung; Verdachtsfristen; Schuldner; Vorausgegangen; Klage
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz