1 In their submission, the spouses must apply for the court to rule on the effects of divorce on which they have not reached an agreement.
2 Each spouse may submit his or her justified application on the effects of the divorce that are not part of the agreement.
3 Otherwise Article 285 applies by analogy.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC220017 | Ehescheidung | Partei; Parteien; Scheidung; Finanzierung; Vereinbarung; Nanzierungsnachweis; Vorinstanz; Finanzierungsnachweis; Gericht; Genehmigung; Scheidungsvereinbarung; Recht; Ausgleichszahlung; Berufung; Eingabe; Entscheid; Wille; Urteil; Klägerische; Liegenschaft; Verfahren; Willen; Weises; Über; Finanzierungsnachweises; Grundstück; Grundbuch; Kinder; Genehmigt |
ZH | PS170201 | Aufrechterhaltung des Arrestbeschlages im Arrestverfahren (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Arrest; Beschwerde; Steuer; Betreibung; Beschwerdeführer; Recht; Sicherstellung; SchKG; Betreibungsamt; Schweiz; Verfahren; Wohnsitz; Sicherstellungsverfügung; Vorinstanz; Beschwerdegegner; Arrestbefehl; Prosequiert; Sicherheit; Arrestgr; Einleitung; Prosequierung; Bundesgericht; Steuerarrest; Veranlagung; Sicherheitsleistung; Kantonale; Aufsichtsbehörde; Verfügung; Rechtskräftig |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZB.2016.11 (AG.2016.634) | Scheidung auf gemeinsames Begehren | Berufung; Scheidung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Parteien; Verfahren; Berufungsbeklagte; Gericht; Entscheid; Zivilgericht; Recht; Anhörung; Zivilgerichts; Zivilgerichtspräsident; Frist; Scheidungswille; Ehegatten; Vereinbarung; Scheidungsfolgen; Einigung; Vertrete; Gemeinsame; Verfahrens; Scheidungswillen; Umfassende; Berufungsbeklagten; Regelung; Einverstanden; Einverständnis; Nebenfolgen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 393 (5A_244/2018) | Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kann in Vertretung des Kindes ohne Weiteres eine Rechtsanwältin mit der Einleitung einer Unterhaltsklage mandatieren (E. 2.3). Wird das Kind während des Unterhaltsprozesses unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gestellt, so begründet dieser Umstand allein keine abstrakte Interessenkollision zwischen Mutter und Kind, aufgrund derer die Vertretungsmacht der Mutter entfiele und dem Kind ein Beistand für den Unterhaltsprozess bestellt werden müsste (E. 2.7.2). Dies gilt auch dann, wenn Betreuungsunterhalt gefordert wird (E. 2.7.3). | Kindes; Eltern; Interesse; Recht; Interessen; Unterhalt; Elternteil; Kindesunterhalt; Interessenkollision; Vertretung; Kindesunterhalts; Betreuung; Beschwerde; Sorge; Elterliche; Betreuungsunterhalt; Elternteils; Eherechtliche; Selbständige; Eherechtlichen; Kindesunterhaltsprozess; Beistand; Verfahren; Selbständigen; Entscheid; Mutter; Gericht; Klage; AFFOLTER-FRINGELI/VOGEL; Unterhaltsklage |