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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 285SCC from 2020

Art. 285 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 285 Violence and threats against public authorities and public officials

Violence and threats against public authorities and public officials

1. Any person who by the use of violence or threats prevents an authority, one of its members or a public official from carrying out an official act, or coerces them to carry out such an act, or attacks them while they are carrying out such an act is liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.1

Public officials also include employees of undertakings in terms of the Railways Act of 20 December 19572, the Passenger Transport Act of 20 March 20093 and the Goods Transport Act of 19 December 20084, as well as employees of organisations operating with a licence from the Federal Office of Transport under the Federal Act of 18 June 20105 on the Security Units of Public Transport Companies.

2. If the offence is committed by a mob, any person who participates in the mob is liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.6

Any participant who uses violence against persons or property is liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty of not less than 30 daily penalty units.7


1 Amended by No I of the FA of 5 Oct. 1950, in force since 5 Jan. 1951 (AS 1951 1 16; BBl 1949 1 1249).
2 SR 742.101
3 SR 745.1
4 SR 742.41
5 SR 745.2
6 Amended by Art. 11 para. 2 of the FA of 18 June 2010 on the Security Units of Public Transport Companies, in force since 1 Oct. 2011 (AS 2011 3961; BBl 2010 891 915).
7 Penalties revised by No II 1 para. 16 of the FA of 13 Dec. 2002, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 285 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV220010Umteilung Prozess Nr. GH220052-G des Bezirksgerichts Meilen in Sachen Staatsanwaltschaft See/Oberland gegen ... betreffend Anordnung der UntersuchungshaftVerfahren; Bezirksgericht; Gericht; Zwangsmassnahmengericht; Beschuldigte; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigten; Bezirkes; Geschäfts-Nr; Verfahrens; See/Oberland; Ausstand; Obergericht; Anordnung; Untersuchungshaft; Antrag; Umteilung; Sachen; Anzeige; Kantons; Richter; Obergerichts; Behandlung; Verwaltungskommission; Gerichtsleitung; Ersatzmitglieder; Ausstands; Ersucht; Werden
ZHSB220031Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc.Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Aussage; Recht; Aussagen; Verteidigung; Gefängnis; Verlegung; Berufung; Beamte; Verfahren; Urteil; Staat; Dispositiv; Amtlich; Zelle; Sinne; Amtliche; Mitarbeiter; Freiheitsstrafe; Vorinstanz; Dispositivziffer; Verletzung; Gericht; Staatsanwaltschaft; Täter; Winterthur
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170007Aufsichtsbeschwerde gegen einen BezirksgerichtspräsidentenAnzeige; Aufsicht; Anzeigeerstatter; Aufsichts; Beschwerde; Aufsichtsbeschwerde; Beschwerdegegner; Verfahren; Bezirksgericht; Obergericht; Verwaltungskommission; Gericht; Obergerichts; Administrative; Bezirksgerichts; Aufsichtsrechtlich; Beschwerdegegners; Aufsichtsbehörde; Kantons; Eingabe; Verfahrens; Frist; Ausstands; Begründet; Rekurs; Amtspflichtverletzung; Gesuch; Beschluss; Entscheid
SGB 2012/225Urteil Rayonverbot, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 sowie Art. 4 Abs. 1 Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (sGS 451.51).Das Rayonverbot ist polizeilicher Natur und dient der Gefahrenabwehr; mit ihm geht kein strafrechtlicher Vorwurf einher. Das Rayonverbot ist auszusprechen, wenn sich eine Person nachweislich vor, während oder nach einer Sportveranstaltung zumindest passiv an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt hat. Für den Nachweis des gewalttätigen Handelns genügt ein begründeter Verdacht. Ein rechtskräftiges Strafurteil oder ein Beweis im Sinn der Strafprozessordnung ist nicht verlangt. Ausreichend sind insbesondere polizeiliche Anzeigen sowie glaubwürdige Aussagen und Bildaufnahmen der Polizei. Es liegt am Verfügungsadressaten, gegen ihn bestehende Verdachtsmomente konkret zu widerlegen oder zumindest zu entkräften (Verwaltungsgericht, B 2012/225). Polizist; Beschwerde; Gewalt; Beschwerdeführer; Konkordat; Polizisten; Gewalttätigkeiten; Anhänger; Aarau; Rayonverbot; Lindenstrasse; Person; Polizei; Aussage; Verfahren; Phase; Beweis; Hinterhof; Polizeiliche; Vorakten; Sicherheit; Gallen; Akten; Gewalttätigen; Verhalten; Sportveranstaltung; Ausschreitungen; Fussballspiel; Justizdepartement; Sicherheits
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 II 81Art. 2 Ziff. 1-4, Art. 9 Ziff. 2 und Art. 17 AVUS; Art. 17 und Art. 28 Ziff. 1-2 EAUe; Art. 5 Abs. 2-3 des Auslieferungsvertrages zwischen der Schweiz und Russland; Art. 314 StGB; konkurrierende Auslieferungsersuchen zweier Staaten. Die USA und Russland beantragen je die Auslieferung des ehemaligen russischen Atomenergieministers. Beschwerdegegenstand, Sachurteilsvoraussetzungen, Beschwerdegründe, Kognition (E. 1). Frage der beidseitigen Strafbarkeit nach schweizerischem und US-amerikanischem Strafrecht (E. 2). Internationalstrafrechtliche Priorität des russischen Ersuchens (E. 3). Zusammenfassung, Rechtsfolgen (E. 4 und 5). Recht; Auslieferung; Russische; Staat; Verfolgte; Russischen; Recht; Ersuchen; Russland; Erfolgten; Rechtlich; Verfolgten; Rechtliche; Ausländische; Rechts; NIKIET; Rechtshilfe; Schweiz; Behörde; Gelder; Behörden; Nationale; Amtsträger; Ehemalige; Seitig; Korruption; Konkurrierende; Rechtlichen; Internationale
125 I 492Art. 86 OG und Art. 87 OG, Art. 90 Abs. 1 lit. b OG. Staatsrechtliche Beschwerde gegen das Urteil einer letzten kantonalen Rechtsmittelinstanz mit beschränkter Überprüfungsbefugnis. Auch wenn das unterinstanzliche kantonale Urteil nach der "Dorénaz-Praxis" formell nicht mitangefochten werden kann, darf und muss sich der Beschwerdeführer in der Begründung der staatsrechtlichen Beschwerde materiell gegen dessen Beweiswürdigung, die die letzte - mit beschränkter Prüfungsbefugnis ausgestattete - kantonale Instanz als nicht willkürlich befand, wenden. Er hat sich allerdings gleichzeitig mit der Begründung des allein Anfechtungsobjekt bildenden letztinstanzlichen kantonalen Urteils auseinander zu setzen und aufzuzeigen, dass und weshalb darin eine willkürliche Beweiswürdigung der unteren Instanz zu Unrecht verneint wurde. Diese Frage prüft das Bundesgericht frei. Beschwerde; Kassationsgericht; Urteil; Obergericht; Rüge; Beschwerdeführer; Beweiswürdigung; Staatsrechtliche; Bundesgericht; Verneint; Willkürlich; Recht; Rügen; Kantons; Urteils; Instanz; Begründung; Kassationsgerichts; Unrecht; Obergerichts; Willkür; Erwägungen; Entscheid; Prüft; Aufhebung; Hinweis; Staatsrechtlichen; Erhobene; Kantonale

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-6524/2019Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Vorinstanz; SEM-Akte; Vollzug; Herkunft; Verfügung; Schweiz; Beschwerdeführers; Identität; Sachverhalt; Gericht; Staat; Heimat; Libyen; Anhörung; Algerien; Person; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Eltern; Sinne; Recht; Entscheid; Erheblich; Beziehungsweise; Sucht; Partei; Flüchtling
F-2369/2018EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Einreise; Einreiseverbot; Vorinstanz; Recht; Begründung; BVGer; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Sicherheit; BVGer-act; Interesse; Urteil; Polizistin; Angefochtene; Einreiseverbots; Verstoss; Kantons; BGB-act; Beamte; Akten; Verordnung; Interessen; Person; Gründen; Europäischen; Schengener

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.5Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Behörde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz
BB.2023.66, BP.2023.38Bundes; Sicherheit; Anzeige; Anzeigeerstatter; Person; Beschwerde; Sicherheitsdienst; Verordnung; Transport; Personen; Bundesanwaltschaft; Securitas; Mitarbeiter; Aufgabe; Aufgaben; Verkehr; Recht; Maske; Kontrolle; Daten; Gestellte; Sicherheitsorgane; Transportunternehmen; Rechtlich; Anzeigeerstatters; -Verordnung; Angestellte; Bundesgericht; Sicherheitsdienstes

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ISENRING Kommentar, 20. Auflage, Zürich2018
TRECHSEL, VESTPraxiskommentar, 3. Aufl., Zürich2018
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