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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Der Art. 285 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 285 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNE210005LastenbereinigungsklageSchuldner; Schuldbrief; Schenkung; Grundstück; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Berufung; Besitz; Betreibung; Nutzniessung; Schuldners; SchKG; Grundstücke; Geschäft; Gläubiger; Schuldbriefs; Pfändung; übereignung; Schenkungsvereinbarung; Partei; Anfechtung; Simulation; Grundbuch; Übertragung; Sicherungsübereignung; Urteil; Verlust; Wäre
ZHPS210126Einstellung mangels AktivenKonkurs; Konkursamt; Beschwerde; Verfahren; Aktiven; Einstellung; Konkursverfahren; Konkursverfahrens; Kosten; Inventar; Vorinstanz; Entscheid; Ansprüche; Verfahrens; Summarischen; Anfechtungsansprüche; AaO; Geschäftsführer; Mangels; Interesse; Vermögen; Urteil; Gesuch; Inventarisierung; Seiner; Gläubiger; Durchführung; Dessen; Illiquide; Welche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO120100Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Unentgeltlichen; Rechtsbeistand; Gesuch; Klage; SchKG; Kanton; Person; Einkommen; Liegenschaft; Rechtsbeistandes; Obergericht; Bestellung; Kommentar; Anspruch; Kantons; Unterhalt; Beabsichtigt; Obergerichts; Beurteilung; Gericht; Zeitpunkt; Verfahren; Vermögens; Beabsichtigte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 21 (5A_568/2020)
Regeste
Art. 159 Abs. 3 und Art. 163 ZGB ; Art. 59 und 147 ZPO . Folgen der Nichtleistung des Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten. Begriff der Prozesshandlung und Folgen der versäumten Prozesshandlung ( Art. 147 Abs. 1 und 2 ZPO ). Grundsätze für die Annahme ungeschriebener Prozessvoraussetzungen. Die Bezahlung des eherechtlichen Prozesskostenvorschusses (provisio ad litem) durch den auf Scheidung klagenden Ehegatten stellt keine Prozessvoraussetzung dar (E. 3.1-3.3).
Prozesskosten; Prozesskostenvorschuss; Scheidung; Prozesskostenvorschusses; Partei; Ehegatte; Beschwerde; Prozessvoraussetzung; Recht; Ehegatten; Gericht; Vorschussberechtigte; Leistung; Privatrechtliche; Scheidungsverfahren; Vorschuss; Bezirksgericht; Betreibung; Klage; Sachgericht; SchKG; Nichteintreten; Säumnis; Bezahlung; Grundlage; Prozessvoraussetzungen; Obergericht; Beschwerdeführer
147 III 226 (5A_827/2019)
Regeste
Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG ; Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung. Frage der Nichtigkeit der provisorischen Stundung. Wird die definitive Stundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, so eröffnet sie den Konkurs mit dem Datum ihres Entscheides (E. 3).
SchKG; Stundung; Beschwerde; Lassgericht; Provisorische; Ermächtigung; Gläubiger; Konkurs; Definitiv; Definitive; Nichtigkeit; Entscheid; Sanierung; Provisorischen; Sachwalter; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Lassstundung; Obergericht; Recht; Lassschuldner; Lassschuldnerin; Verkauf; Lassvertrag; Lassgerichts; Anlagevermögen; Ermächtigungsentscheid; HUNKELER; Sachwalters; Verfügung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1400/2016MineralölsteuerBeschwerde; Beschwerdeführer; Mineralölsteuer; Beschwerdeführerin; Einsprache; Bundes; Anfechtung; Recht; Urteil; Steuer; Verfahren; Abgabe; Verfügung; Vorinstanz; Paulianische; Einspracheentscheid; Angefochten; Entscheid; Paulianischen; Angefochtene; Mineralölsteuerzuschlag; Feststellung; -Abgabe; Vorliegenden; Zuständigkeit; Verfahrens; Dispositiv; Nichtig; Bundesverwaltungsgericht
A-5172/2014Staatshaftung (Bund)Konkurs; Beschwerde; Verfahren; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Konkursverfahren; Urteil; Verfügung; Schaden; Akten; SchKG; Bundes; Aktiven; Bankenkonkurs; Gläubiger; Entscheid; Einstellung; BVGer; Akteneinsicht; Bankenkonkursverfahren; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahrens; Forderung; Wäre; Konkursliquidator

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
A. STAEHELIN Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs1998
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