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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 284 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 284

Midada da consequenzas dal divorzi decididas cun vigur legala

1 Las premissas e la cumpetenza materiala per midar la decisiun sa drizzan tenor ils artitgels 124e alinea 2, 129 e 134 CCS122.123

2 Midadas betg dispitaivlas pon las partidas fixar en ina simpla furma scritta; resal­vadas restan las disposiziuns dal CCS concernent las dumondas d’uffants (art. 134 al. 3 CCS).

3 Per proceduras davart midadas dispitaivlas valan las disposiziuns davart il plant da divorzi confurm al senn.

122 SR 210

123 Versiun tenor la cifra 2 da l’agiunta da la LF dals 19 da zer. 2015 (cumpensaziun dal provediment professiunal en cas da divorzi), en vigur dapi il 1. da schan. 2017 (AS 2016 2313; BBl 2013 4887).

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 284 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220035Abänderung ScheidungsurteilRecht; Berufung; Beschwerde; Verfügung; Partei; Berufungs; Vorinstanz; Entscheid; Scheidung; Parteien; Rechtsbegehren; Zustellung; Unterhalt; Rechtsmittel; Einkommen; Arbeitspensum; Gericht; Verpflichten; Verfahren; Verpflichten; Bezirksgericht; Dispositivziffer; Scheidungsurteil; Ttmm; Eheliche; Klägers; Angefochtene; Beklagten; Abwesenheit; Hinwil
ZHPC220056Rechtsverzögerung. Pflicht zur beförderlichen Prozessleitung. Die Angemessenheitder Dauer ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamtenUmstände zu beurteilen und in ihrer Gesamtheit zu würdigen. Pflichtverletzungsoll nur in klaren Fällen angenommen werden.Verfahren; Hauptverhandlung; Frist; Vorinstanz; Rechtsverzögerung; Erstinstanzlichen; Gericht; Vorladung; MwH; Kinde; Termin; Partei; Klägers; Kinder; DIKE-Komm-ZPO; Blickenstorfer; Pflicht; Antrag; Umstände; Beschwerde; Längere; Kindern; Ersichtlich; Aufgr; Verletzung; Ausführungen; Verfahrens; Gerügt; Prozessleitung; Würdigen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO120041Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Unentgeltliche; Rechtspflege; Obergericht; Entscheid; Verfahren; Schlichtungsverfahren; Obergerichts; Gesuchsteller; Unentgeltlichen; Gewährung; Obergerichtspräsident; Zürich; Beschwerde; Präsident; Partei; Kantons; Gericht; Instanz; Adresse; Beurteilung; Entfällt; ISv; Parteientschädigung; Beilage; Kostenlos; Kommentar; Schweizerischen
ZHVO120024Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeUnentgeltliche; Gesuch; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Obergericht; Obergerichts; Gesuchsteller; Schlichtungsverfahren; Entscheid; Obergerichtspräsident; Verfahren; Klage; Gewährung; Beschwerde; Kantons; Zürich; Scheidungsurteils; Bestellung; Gericht; Präsident; Empfangsschein; Rechtsmittel; Zuständig; Instanz; Treten; Gestellten; Entfällt; Kostenlos
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
124 I 241Kostenvorschusspflicht der beklagten Partei im Bernischen Zivilprozess (Art. 57 ZPO/BE; Art. 4 BV). Die in Art. 57 Abs. 1 und 2 ZPO/BE normierte Regelung, auch von der beklagten Partei und unter Androhung der Säumnisfolgen gemäss Art. 286 ZPO/BE einen Vorschuss für die mutmasslichen Gerichtskosten zu verlangen, verstösst nicht gegen Art. 4 BV (E. 4). Partei; Recht; Beweis; Vorschuss; Beschwerde; Zivilprozess; Gericht; Verfahren; Klage; Kanton; Kostenvorschuss; Gehör; Beschwerdeführerin; Staatliche; Beklagten; Verfahrens; Anspruch; LEUCH/MARBACH/KELLERHALS; Praxis; Beweise; Partei; Säumnis; Kantone; Gerichtskosten; Parteien; Leistung; Ansprüche; Unentgeltliche; Gerichtsgebühr; Entscheid

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
BählerBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Thomas Sutter-Somm, Benedikt Seiler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2010
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