Wurden Gegenstände heimlich oder gewaltsam fortgeschafft, so können dieselben in den ersten zehn Tagen nach der Fortschaffung mit Hilfe der Polizeigewalt in die vermieteten oder verpachteten Räumlichkeiten zurückgebracht werden. Rechte gutgläubiger Dritter bleiben vorbehalten. Über streitige Fälle entscheidet der Richter.493
493 Fassung des dritten Satzes gemäss Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).
494 Eingefügt durch Art. 3 des BB vom 20. Dez. 2006 über die Genehmigung und Umsetzung des Haager Übereink. über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung, in Kraft seit 1. Juli 2007 (AS 2007 2849; BBl 2006 551).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | KSK-11-15 | Verwertungsbegehren (Durchführung Verwertung, Wiederbeschaffung | Retention; Betreibung; Bungsamt; SchKG; Beschwerde; Betreibungsamt; Wertung; Schneemobil; Verwertung; Gläubiger; Führerin; Beschwerdeführerin; Gläubigerin; Schuldner; Recht; Schlag; Selva; Schaffung; Surselva; Spruch; Frist; Begehren; Retiniert; Schein; Ersatz; Arctic; Onsgegenstände; Onsbeschlag; Lichkeiten |
BE | ABS 2017 284 | Konkursbeschlag im Pfandverwertungsverfahren | Konkurs; Beschwerde; Konkursamt; Beschwerdeführer; Retention; Rechts; Schuldner; Schuldnerin; Geschäftsräumlichkeiten; Schlüssel; Retentionsverzeichnis; Mittelland; Herausgabe; Gegenstände; Konkursbeschlag; Verfügung; Weiter; Konkursverfahren; Bern-Mittelland; Worden; Konkursamtes; Beschwerdeführers; Aufgeführt; Stellt; Aufsichtsbehörde; Pfandverwertung; Rechtsverweigerung; Verlangt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
80 III 36 | 1. Die Aufforderung des Betreibungsamtes an den ausgezogenen Mieter, Sachen in die geräumte Wohmmg zurückzubringen, ist eine Verfügung. Beschwerderecht nach Art. 17 SchKG (Erw. 1). 2. Darf das Amt sich vorerst mit einer solchen Aufforderung begnügen und dabei die Rückschaffung der Sachen mit Hilfe der Polizei nach Art. 284 SchKG bloss androhen? (Erw. 1). 3. Die Wegschaffung der Möbel geschah nicht "heimlich", wenn der Mieter in guten Treuen annehmen konnte, der im Hause weilende Vermieter nehme sie wahr und sei damit einverstanden (Erw. 2). | Rekurrent; Vermieter; Rekurrenten; Vermieterin; Rückschaffung; Aufforderung; Miete; Wegschaffung; Betreibungsamt; Mieter; SchKG; Retention; Auszug; Beschwerde; Hausrat; Heimliche; Entscheid; Betreibungsamtes; Verfügung; Recht; Sachen; Mietzins; Wohnung; Schaffte; Benutzte; Hausrate; Retentionsobjekte; Einspruch; Heimlichen |