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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 283 CPP dal 2020

Art. 283 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 283

1 Al più tardi alla chiusura della procedura preliminare il pubblico ministero comunica ai diretti interessati il motivo, il genere e la durata dell’osservazione.

2 La comunicazione è differita o tralasciata se:

a.
le informazioni ottenute non sono utilizzate a scopo probatorio; e
b.
è necessario per salvaguardare interessi pubblici o privati preponderanti.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 283 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB150297Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. Schuldig; Beschuldigte; Lefon; Digten; Beschuldigten; Transaktion; Anklage; Ziffer; Telefonat; Verteidigung; Anklagesachverhalts; Telefonate; Staat; Heroin; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Anklagesachverhaltsziffer; Gramm; Verfahren; Berufung; Urteil; Gericht; Unmittelbar; Erwähnt; Amtlich; Amtliche; Mehrfache; Bruder; Betäubungsmittel; Antwortet
SHNr. 51/2010/5B Art. 402 Abs. 1 StPO; § 2 Abs. 2 JVV Abrechnung über die Verwertung beschlagnahmter Gegenstände; massgebendes Verfahrensrecht; Zuständigkeit Kanton; Kantons; Kantonsgericht; Verfahren; Akten; Recht; Verfahren; Beschwerde; Beschlagnahmt; Antrag; Verurteilte; Früheren; Beschwerdeführer; Schaffhausen; Geltende; Verwertung; Justiz; Sichergestellt; Erwägungen; Zuständig; Prozessordnung; Zutreffend; Verwertet; Werte; Beschlagnahmte; Sichergestellte; Abrechnung; Begründung; Prozesskosten; Genstände

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2017.138 (AG.2018.727)ad 1: Verbrechen nach Art. 19 Abs. 2 Bst. a, b und c des Betäubungsmittelgesetzes (grosse Gesundheitsgefährdung, Bandenbegehung, gewerbsmässiger Handel) ad 2: Verbrechen nach Art. 19 Abs. 2 Bst. a, b und c des Betäubungsmittelgesetzes (grosse Gesundheitsgefährdung, Bandenbegehung, gewerbsmässiger HaBerufung; Berufungs; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Schwer; Beschwerde; Werden; Verfahren; Drogen; Genehmigung; Welche; Telefon; Urteil; Überwachung; Crystal; Halten; Methamphetamin; Schuldig; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Sprechen; Zwangsmassnahme; Zwangsmassnahmen; Worden; Entsprechend; Appellationsgericht; Vorinstanz; Anklage; Könne; Beweis
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