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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 283 LP de 2023

Art. 283 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 283

1 Le bailleur de locaux commerciaux peut requérir l'office, même sans poursuite préalable, de le protéger provisoirement dans son droit de rétention (art. 268 et s. et 299c CO503).504

2 Il peut aussi, s'il y a péril en la demeure, requérir l'assistance de la force publique ou des autorités communales.

3 L'office dresse inventaire des objets soumis au droit de rétention et assigne au bailleur un délai pour requérir la poursuite en réalisation des gages.

503 RS 220

504 Nouvelle teneur selon le ch. II art. 3 de la LF du 15 déc. 1989 modifiant le CO (Bail à loyer et bail à ferme), en vigueur depuis le 1er juil. 1990 (RO 1990 802 disp. fin. des tit. VIII et VIIIbis ; FF 1985 I 1369).

Réintégration des biens >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 283 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUSK 08 101Art. 283 Abs. 3 SchKG. Die Frist zur Retentionsprosequierung sowie die Androhung der Säumnisfolgen sind im Retentionsverzeichnis (Formular Nr. 40) als Rechtsbelehrung von Amtes wegen enthalten. Eine Fristansetzung durch das Betreibungsamt oder eine Rechtsbelehrung im Rechtsöffnungsentscheid erübrigen sich.Retention; Frist; Rechtsöffnung; Betreibungsamt; Schuldner; Retentionsverzeichnis; Vermieter; Formular; Rechtsbelehrung; Retentionsprosequierung; Prosequierung; Provisorische; Retentionsrecht; Erwägungen; Verlange; Enthalten; Dahinfalle; Teilweiser; Hinsichtlich; Worden; Anhalte; Ordentlichen; Rechtsöffnungsentscheid; Fristansetzung; Androhung; Amtes; Gemachte; Müsse; Verwirken
GRKSK-17-20RetentionBeschwerde; Betreibung; Betreibungs; Konkurs; Verzeichnis; Retentionsverzeichnis; SchKG; Konkursamt; Raussetzungen; Betreibungsamt; Müstair; Bassa/Val; Adina; Region; Schuldbetreibung; Retentionsrecht; Nisses; Voraussetzungen; Entscheid; Kanton; Beschwerdeführer; Beschwerdeverfahren; Graubünden; Konkursamtes; Bilder; Einreichte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 395Retentionsverzeichnis (Art. 283 SchKG; Art. 268 OR). Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses gegenüber einem Schuldner, dem die provisorische Nachlassstundung bewilligt worden ist (E. 2.2). Für die Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses zur Sicherung von künftigem (laufendem) Mietzins ist die Gefährdung des Retentionsrechts auch dann darzutun, wenn der genannte Zins unmittelbar an verfallenen Zins anschliesst, für den das gleiche Gesuch gestellt worden ist (E. 3.4).
Beschwerde; Betreibung; Retentionsverzeichnis; Betreibungs; Mietzins; Verfallen; SchKG; Retentionsrecht; Betreibungsamt; Begehren; Pensionskasse; Retentionsverzeichnisses; Beschwerdeführerinnen; Gefährdung; Konkurs; Künftige; Schuldbetreibung; Aufsicht; Verfallenen; Unmittelbar; Künftigen; Nachlassstundung; Aufsichtsbehörde; Sicherung; Quartal; Fälligen; Wegschaffung; Schuldbetreibungs; Provisorische; Jahreszinses
127 III 111Sicherungsmassnahmen im Retentionsverfahren (Art. 98 und 283 SchKG). Sicherungsmassnahmen dürfen (in analoger Anwendung von Art. 98 SchKG) im Falle der Aufnahme eines Retentionsverzeichnisses (Art. 283 SchKG) erst getroffen werden, wenn der in der Prosequierungsbetreibung allenfalls erhobene Rechtsvorschlag beseitigt ist (E. 3). Die Kosten für das vom Betreibungsamt bereits in einem früheren Zeitpunkt angeordnete Auswechseln von Türschlössern dürfen nicht dem Retentionsschuldner belastet werden (E. 4). Retention; Betreibung; SchKG; Betreibungsamt; Pfändung; Schuldbetreibung; Konkurs; Schuldbetreibungs; Arrest; Verwahrung; Sicherung; Beschwerde; Retentionsverfahren; Retentionsschuldner; Retentionsverzeichnis; Prosequierung; Unzulässig; Rechtsvorschlag; Retentionsschuldnerin; Aufsichtsbehörde; Retentionsverzeichnisses; Amtliche; Forderung; Kostenrechnung; BlSchK; Kantons; Erwähnt; Auswechseln; Vorkehr; über

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Anton K. Schnyder, Andreas WiedeBasler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs II2010
Schnyder, Wiede Kommentar zum SchKG II2010
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