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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Der Art. 281 StPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 281 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200386Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verteidiger; Gespräch; Bundesgericht; Über; Berufung; Amtlich; Verteidigung; Amtliche; Urteil; Anklage; Recht; Drogen; Beschuldigte; Gespräche; Mitbeschuldigte; Kokain; Verfahren; Beschuldigten; BetmG; Überwachung; Mitbeschuldigten
ZHSU170026Verletzung der VerkehrsregelnSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Busse; Beschuldigten; Verkehrs; Urteil; Vorinstanz; Strassen; Radar; Stadtrichteramt; Bundes; Geschwindigkeit; Technisch; Sachverhalt; Technische; Überwachung; Recht; Polizei; Gericht; Befehl; Kontrolle; ASTRA; Verfahren; Strassenverkehr; Verbindung; Werden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.45 (AG.2019.826)ad 1: Sachbeschädigung (öffentliche Zusammenrottung und grosser Schaden), mehrfacher Landfriedensbruch, Freiheitsberaubung, mehrfache Nötigung, versuchte einfache Körperverletzung (mit gefährlichem Gegenstand), versuchte einfache Körperverletzung, Hausfriedensbruch und mehrfache Tätlichkeiten ad 2,Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Privatkläger; Beschuldigten; Werden; Verfahren; Stellt; Beweis; Entscheid; Sprechen; Treffen; Interesse; Auflage; Entsprechende; Urteil; Schriftlich; Vertreten; Videoaufnahme; Stellte; Vorliegen; Gemäss; Diskussion; Community; öffentlich; Verwertbarkeit; Stehende; Person; Bereits; Zürich
BSBES.2018.116 (AG.2018.508)ObservationBeschwerde; Beschwerdeführer; Observation; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Massnahme; Gerät; Ermittlung; Beschwerdeführers; Geräte; Gemäss; Kinder; Ordnete; Anordnung; Elektronische; Zulässig; Werden; Worden; Basel-Stadt; Ausgerichtete; Weisung; Welche; Bereits; IPhone; Erhoben; Überwachung; Entscheid; Stellt; Kinderpornographisch; Appellationsgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 402 (1B_638/2020)
Regeste
Art. 278 Abs. 2, Art. 281 Abs. 3 lit. a StPO ; Art. 10 Abs. 2 und Art. 13 BV ; Bedingungen für die Verwendung von Zufallsfunden aus technischen Überwachungsmassnahmen, die im Besuchszimmer einer Strafanstalt durchgeführt wurden. Das Verbot, Überwachungsmassnahmen zu Beweiszwecken gegen eine sich in Haft befindliche beschuldigte Person durchzuführen ( Art. 281 Abs. 3 lit. a StPO ), bezweckt in erster Linie den Schutz der Privatsphäre des seiner Bewegungsfreiheit beraubten Gefangenen (E. 5.1.2 und 5.1.3). In Bezug auf Zufallsfunde (E. 3) aus der Überwachung des Besuchszimmers der Strafanstalt erstreckt sich dieser Schutz nicht auf Besucher bzw. auf weitere Beschuldigte, die sich in Freiheit befinden. Demzufolge kann eine sich in Freiheit befindliche beschuldigte Person Ziel einer technischen Überwachungsmassnahme sein, ungeachtet des Eingriffs in die Privatsphäre, den dies mit sich bringt; dabei ist es durchaus möglich, dass das Besuchszimmer eines Gefängnisses der am besten geeignete Ort für deren Durchführung ist (E. 5.1.3).
Surveillance; Mesure; Contre; Prévenu; Cours; Détenu; Recours; Pénale; Ouverte; Fortuites; Notamment; Droit; Découvertes; été; Conversations; Cause; Cette; Public; Procédure; Détention; Ainsi; Parloir; Encontre; Personne; Technique; Privé; être; Liberté; Trouve; Secrète
145 IV 42 (6B_181/2018)Art. 196, Art. 280 lit. b, Art. 281 Abs. 4 i.V.m. Art. 272 Abs. 1 und Art. 277 Abs. 2, Art. 141 Abs. 1 StPO; polizeiliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz; Beweisverwertungsverbot. Eine polizeiliche Videoüberwachung von Angestellten in Geschäftsräumen zwecks Aufklärung einer Straftat stellt eine strafprozessuale Zwangsmassnahme unter Einsatz technischer Überwachungsgeräte dar. Diese muss von der Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden (E. 4.2 und 4.5). Dass die Geschäftsleitung als Hausherrin in die Überwachung eingewilligt hat, ändert nichts daran (E. 4.4). Wird die Massnahme weder von der Staatsanwaltschaft angeordnet noch vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt, sind die dabei gewonnenen Erkenntnisse absolut unverwertbar (Art. 281 Abs. 4 i.V.m. Art. 277 Abs. 2 i.V.m. Art. 141 Abs. 1 StPO) (E. 4.5). Beschwerde; Video; Zwangsmassnahme; Überwachung; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Videoüberwachung; Urteil; Polizei; Solothurn; Kanton; Videoaufnahmen; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegnerin; Grundrecht; Zwangsmassnahmen; Kantons; Technische; Verwertbar; Überwachungsgeräte; Person; Recht; Beweise; Zwangsmassnahmengericht; Verfahren; Antrag; Private; Diebstahls

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2013.246Entraide judiciaire internationale en matière pénale à Taïwan. Saisie conservatoire (art. 33a OEIMP)
Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Beschuldigten; Anklage; Organ; Organisation; Recht; Recht; Qaïda; Al-Qaïda; Kriminell; Kriminelle; Einvernahme; Bundesanwalt; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Punkt; Schweiz; Person; Kriminellen; Unterstützung; Über; Verfahren; Handlung; Internet
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