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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Der Art. 281 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 281 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220111ArrestArrest; Beschwerde; SchKG; Beschwerdeführer; Entscheid; Forderung; Biger; Recht; Schweiz; Entscheide; LugÜ; Gläubiger; Betreibung; Arrestgr; Schuldner; Arrestbefehl; Vorinstanz; Gericht; Raiffeisen; Beschwerdegegner; Raiffeisenbank; Gerichtlich; Zivil; Kantons; Verfügung; Aufl; Vollstreckbar; Forderungen; Konto; Staat
ZHPS220112ArrestBeschwerde; Arrest; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Rungen; Schuld; SchKG; Biger; Recht; Forderung; Gläubiger; Glaubhaft; Scheidungsurteil; Staat; Verzug; Entscheid; Staats; Urteil; Arrestforderung; Schuldner; Vorinstanz; Gemeindesteuer; Vertrag; Zahlung; Arrestgr; Höhe; Verzugszins; Rechnung; Bezahlung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 III 661Art. 96 Abs. 1 und 281 Abs. 1 SchKG; Frist für den provisorischen Pfändungsanschluss. Ist der Schuldner bei der Pfändung nicht anwesend, beginnt die Teilnahmefrist für die provisorische Anschlusspfändung erst zu laufen, wenn ihm die Pfändungsurkunde zugestellt worden ist (E. 1). Pfändung; SchKG; Arrest; Schuldner; Beschwerde; Pfändungsurkunde; Betreibung; Provisorisch; Forderung; Konkurs; Zugestellt; Schuldbetreibung; Vollzogen; Urteil; Aufsichtsbehörde; Arrestlegung; Provisorische; Beschwerdeführer; Element; Mitbeteiligte; Aufhebung; Erfolgt; Kantons; Bundesgericht; Anschluss; Müsse; Beschwerdegegner; Pfändungsvollzug
119 III 93Provisorische Anschlusspfändung (Art. 281 Abs. 1 SchKG). Hat der Arrestgläubiger innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der provisorischen Rechtsöffnung kein Fortsetzungsbegehren gestellt und werden die Arrestgegenstände in der Folge für einen andern Gläubiger gepfändet, so nimmt er an dieser Pfändung nicht teil. Pfändung; Betreibung; Recht; Arrest; Provisorisch; SchKG; Fortsetzung; Rechtsöffnung; Betreibungsamt; Provisorische; Arrestgläubiger; Fortsetzungsbegehren; Gläubiger; Pfändungsgruppe; Rekurrentin; Provisorischen; Anschluss; Definitiven; Pfändungsurkunde; Vollzogene; Bezirksgerichtspräsidium; Urteil; Schuldbetreibungs; Rekurs; Anschlusspfändung; Erhalt; Erstellen; Begründet; Konkurskammer
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