1 Das Gericht genehmigt eine Vereinbarung über den Ausgleich der Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge, wenn:1
2 Das Gericht teilt den beteiligten Einrichtungen den rechtskräftigen Entscheid bezüglich der sie betreffenden Punkte unter Einschluss der nötigen Angaben für die Überweisung des vereinbarten Betrages mit. Der Entscheid ist für die Einrichtungen verbindlich.
3 Weichen die Ehegatten in einer Vereinbarung von der hälftigen Teilung ab oder verzichten sie darin auf den Vorsorgeausgleich, so prüft das Gericht von Amtes wegen, ob eine angemessene Alters- und Invalidenvorsorge gewährleistet bleibt.4
1 Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 19. Juni 2015 (Vorsorgeausgleich bei Scheidung), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 2313; BBl 2013 4887).
2 Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 19. Juni 2015 (Vorsorgeausgleich bei Scheidung), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 2313; BBl 2013 4887).
3 Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 19. Juni 2015 (Vorsorgeausgleich bei Scheidung), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 2313; BBl 2013 4887).
4 Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 19. Juni 2015 (Vorsorgeausgleich bei Scheidung), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 2313; BBl 2013 4887).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC190001 | Ehescheidung | Parte; Partei; Parteien; Liegenschaft; Beklagten; Klägers; Vorsorge; Unterhalt; Berufung; Güterrechtliche; Scheidung; Vereinba; Betrag; Vereinbarung; Güterrechtlichen; Bezahlen; Verpflichten; Urteil; Stehende; Eheliche; Vorsorgeausgleich; Hypothek; Rechtskraft; Eintritt; Ehelichen; Anspruch; Scheidungsurteil; Hälftig; Ordentliche |
ZH | LC170033 | Ergänzung des Scheidungsurteils | Berufung; Urteil; Partei; Einzelgericht; Vorsorge; Parteien; Gericht; Erworben; Guthaben; Beklagten; Entscheid; Bezirksgericht; Vereinbarung; Genehmigung; Winterthur; Aufzinsung; Vorehelich; Vorsorgeguthaben; Gigkeitskonto; Schweiz; Berufungsbeklagte; Urteils; Akten; Erworbene; Vorinstanz; Freizügigkeitsstiftung; Berufungsklägerin; Freizügigkeitskonten; Beschwerde; Bundesgericht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BV 2015/13 | Entscheid Art. 122 ZGB. Art; 73 BVG i. V.m. Art. 25a FZG; Art. 281 Abs. 3 | Vorsorge; Scheidung; Teilung; Vorsorgeeinrichtung; Austrittsleistung; Ausländische; Gericht; Ehegatte; Scheidungsurteil; Scheidungsgericht; Vorsorgeausgleich; Recht; Versicherungsgericht; BVG-Sammelstiftung; Betrag; Schweiz; Ehegatten; österreichische; Franken; Kanton; Berufliche; Rechtskräftig; Teilungsschlüssel; Schweizerischen; Austrittsleistungen; Kantons; Überweisung; Urteil |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 V 667 | Art. 122, 123 und 124 ZGB; Art. 280 und 281 ZPO; Art. 22 Abs. 1 und 2, Art. 22a und 25a Abs. 1 FZG; Austrittsleistung im Rahmen des Vorsorgeausgleichs bei Eheschliessung vor dem 1. Januar 1995. Haben die Ehegatten vor dem 1. Januar 1995 geheiratet, so wird die nach Art. 22 FZG zu ermittelnde Austrittsleistung im Zeitpunkt der Eheschliessung regelmässig auf Grund einer vom EDI erstellten Tabelle berechnet (Art. 22a FZG; E. 4). | Austrittsleistung; Vorsorge; Beschwerde; Zeitpunkt; Eheschliessung; Ehegatte; Beschwerdegegner; Vorsorgeeinrichtung; Ehegatten; Betrag; Scheidung; Recht; Tabelle; Entscheid; Höhe; Freizügigkeitsleistung; Zeitraum; Heirat; Beschwerdegegnerin; Swiss; Beschwerdeführerin; Ermittelt; Berechnung; Ermitteln; Geschieden; Rechtskraft; Berufliche; Freizügigkeitsguthaben; Beschwerdegegners |
138 III 532 (5A_123/2012) | Vereinbarung über die Nebenfolgen der Scheidung; Einreichung der Vereinbarung beim Bundesgericht im Beschwerdeverfahren nach Art. 72 ff. BGG. Zur Genehmigung der Scheidungsvereinbarung durch das Bundesgericht (E. 1). Durchführung im konkreten Fall (E. 3 und 5). | Beschwerde; Bundesgericht; Scheidung; Vereinbarung; Urteil; Beschwerdeführer; Parteien; Vergleich; Scheidungsfolgen; Verfahren; Gerichtlich; Genehmigung; Regel; Berufung; Vorsorge; Gerichtliche; Beschwerdegegnerin; Urteils; Regelung; Eidgenössischen; Ehegatten; übernimmt; Genehmigen; Erledigt; Zivilsachen; Schwyz; Vorsorgeeinrichtung; Auseinandersetzung |