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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 280 LEF dal 2020

Art. 280 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 280

K. Revoca del sequestro

Il sequestro è revocato se il creditore:

1.
non osserva i termini stabiliti dall’articolo 279;
2.
ritira o lascia perimere l’azione o l’esecuzione;
3.
la sua azione è respinta definitivamente dal giudice.

1 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 1994, in vigore dal 1° gen. 1997 (RU 1995 1227; FF 1991 III 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 280 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220111ArrestArrest; Beschwerde; SchKG; Beschwerdeführer; Entscheid; Forderung; Biger; Recht; Schweiz; Entscheide; LugÜ; Gläubiger; Betreibung; Arrestgr; Schuldner; Arrestbefehl; Vorinstanz; Gericht; Raiffeisen; Beschwerdegegner; Raiffeisenbank; Gerichtlich; Zivil; Kantons; Verfügung; Aufl; Vollstreckbar; Forderungen; Konto; Staat
ZHRT210236RechtsöffnungRecht; Gesuch; Gesuchs; Rechtsöffnung; Beschwerde; Verzug; Gesuchsteller; Verzugszins; Zinsen; Urteil; Vorinstanz; Verfahren; Gesuchsgegner; Steuer; Betreibung; Rechtsöffnungsgesuch; Höhe; Beginn; Steuer; Gemachte; Bestritten; Zinsenlauf; Bezirksgericht; Dispositiv; Zinsforderung; Arrest; Vorinstanzlich; Gemachten; Entscheid; Betreibungsamt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2003 1111 Art. 31 Abs. 1/32 Abs. 1 Bst. a und Art. 34 Abs. 1/39 Abs. 1 LugÜ; Art. 80/82und Art. 271 Abs. 1 SchKG.Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung, Massnahme ohne Anhörungdes Schuldners zur Sicherung der Zwangsvollstreckung eines gestützt aufdas LugÜ zu vollstreckenden Urteils auf Geldzahlung.Gemäss... SchKG; Ckung; Streckung; Arrest; LugÜ; Urteil; Treibung; Streckbar; Vollstreckung; IVm; Rechtsöffnung; Vollstreckung; Rechtsöffnungs; Cherung; Sicherung; Entscheid; Entscheid; Zwangsvollstreckung; Streckbarerklärung; Betreibung; Verfahren; Schuldner; Urteils; Vollstreckbarerklärung; Forderung; Restbefehl; Arrestbefehl; Massnahme; Kräftig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 528 (5A_288/2012)Art. 279 Abs. 1 und Art. 280 Ziff. 1 SchKG; Arrestprosequierung durch Betreibung. Konnte der Zahlungsbefehl nicht zugestellt werden und hat sich der Gläubiger gegen die betreffende Mitteilung nicht gewehrt, wurde nie eine Betreibung hängig und fällt der Arrest mangels erfolgreicher Prosequierung dahin (E. 4). Arrest; Betreibung; Beschwerde; Gläubiger; Schuldner; Betreibungs; SchKG; Gläubigerin; Zugestellt; Zahlungsbefehl; Betreibungsamt; Arresturkunde; Oberland; Entscheid; Verfügung; Erfolgreich; Aufsichtsbehörde; Klage; -tägige; Prosequiert; Obersimmental-Saanen; Schuldners; Angefochtene; Schlichtungsverfahren; Aufhebung; Arrestes; Betreibungen; Verfahrens; Oberland
129 III 599Hemmung der Fristen zur Arrestprosequierung während des Arresteinspracheverfahrens (Art. 278 Abs. 5 und Art. 279 SchKG); Dahinfallen des Arrestes nach Art. 280 Ziff. 1 SchKG. Der Gläubiger, dessen Rechtsöffnungsgesuch in der Betreibung zur Arrestprosequierung abgewiesen wird, muss im Fall, dass ein Arresteinspracheverfahren hängig ist, Klage auf Anerkennung seiner Forderung innert zehn Tagen nach dem endgültigen kantonalen Urteil über die Arresteinsprache einreichen; anderenfalls fällt der Arrest dahin. Rechtsmittel des Gläubigers, um dem nachteiligen Umstand abzuhelfen, dass die staatsrechtliche Beschwerde nicht die Fortsetzung des kantonalen Verfahrens ist (E. 2). Séquestre; Délai; Opposition; Créancier; Recours; Poursuite; Validation; Créanciers; été; Débiteur; Droit; Procédure; Tribunal; Connaissance; Jours; Canton; Dette; Jugement; Arrest; Janvier; D'opposition; Cantonal; Reconnaissance; Public; Fédéral; Décision; Avril; Action; Formé
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