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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 280 OR dal 2022

Art. 280 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 280

Il locatore sottostà ai tributi pubblici e agli oneri che gravano sulla cosa affittata.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 280 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU11 99 133Art. 253 und 275 OR. Abgrenzung Mietvertrag - Pachtvertrag.Vertrag; Vertrags; Recht; Hotel; Pachtvertrag; Geschäft; Zustand; Pflicht; Erhaltung; Hotel-Restaurant; Räumlichkeiten; Partei; Vertragsobjekt; Hauptreparatur; Mietvertrag; übernahm; Nutzbare; Betrieb; Staatlichen; Gebühren; Verpflichtet; Entgelt; Schlossen; Miete; Übernehmer; Hauptreparaturen; Geschäftsbeziehungen; Inventar; Gebrauch; Parteien
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