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Code de procédure civile (CPC)

Art. 28 CPC de 2022

Art. 28 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 28

1 Le tribunal du dernier domicile du défunt est compétent pour statuer sur les actions successorales ainsi que sur les actions en liquidation du régime matrimonial faisant suite au décès de l’un des conjoints ou de l’un des partenaires enregistrés.

2 Les autorités du dernier domicile du défunt sont impérativement compétentes pour statuer sur les mesures en rapport avec la dévolution. Si le décès n’est pas survenu au domicile, l’autorité du lieu du décès communique le fait à l’autorité du domicile et prend les mesures nécessaires pour assurer la conservation des biens sis au lieu du décès.

3 Les actions indépendantes relatives à l’attribution successorale d’une exploitation ou d’un immeuble agricole peuvent aussi être portées devant le tribunal du lieu où l’objet est situé.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 28 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220088Öffentliche letztwillige Verfügung (Wiedererwägung)Berufung; Testament; Erblasser; Vernichtung; Vorinstanz; Recht; Berufungsbeklagte; Entscheid; Erblasserin; Verfügung; Widerruf; Notar; Letztwillige; Läge; Testamente; Testamentes; öffnung; Willen; Berufungskläger; Urteil; Berufungsbeklagten; Verfahren; Gungen; Wiedererwägung; Partei; Rechtlich; Notariat; Gericht; Widerrufs; Parteien
ZHLF220053Erbgangsichernde MassnahmenBerufung; Berufungsklägerin; Vorinstanz; Recht; Erwachsenen; Schen; Umfassende; Erben; Massnahmen; Sicherung; Beistandschaft; Verfahren; Entscheid; Person; Angelegenheiten; österreichische; Behörde; Gerichtlich; Schweiz; Bestellt; Erblasserin; Sicherungsinventar; Vertretung; Gerichtliche; Kantons; Beschwerde; Einzelgericht; Eingabe; Umfassenden; Bezirksgerichtes
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130137Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gesuchsteller; Verfahren; Obergericht; Rechtsbegehren; Schlichtungsverfahren; Willensvollstrecker; Entscheid; Beschwerde; Unentgeltlichen; Teilung; Klage; Gericht; Partei; Basel; Summarische; Obergerichtspräsident; Partei; Auflage; Stadt; Adresse; Aussichtslos; Fehlende; Hauptsache; Rechtsbegehren; Friedensrichteramt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 185 (5A_247/2020)
Regeste
Art. 28 Abs. 1 und Art. 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB ; Persönlichkeitsverletzung durch Medieninhalte. Anforderungen an den Nachweis der weiterhin störenden Auswirkung in der Feststellungsklage nach Art. 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB , speziell bei persönlichkeitsverletzenden Medieninhalten, die im Internet publiziert wurden (E. 3). Verhältnis zwischen der zu erwartenden Wahrnehmung des Durchschnittslesers und dessen Gesamteindruck als Massstab zur Beurteilung einer Persönlichkeitsverletzung ( Art. 28 Abs. 1 ZGB ); Besonderheiten bei Medienberichten auf Onlineportalen (E. 4.2). Richtlinien zur Beurteilung der Frage, ob jemand eine individualisierende Berichterstattung mit Namensnennung und Abbildung dulden muss (E. 4.3).
Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Bericht; Vorinstanz; Person; Recht; Untertitel; Persönlichkeit; Störung; Obergericht; Berichterstattung; Interesse; Feststellung; Medien; Beschwerdegegners; Kinder; Unterstützung; Entscheid; Internet; Relativ; Bundes; Verletze; Urteil; Verletzung; Rechtlich; Störungszustand; Verletzen
129 I 361Art. 9 und 29 Abs. 2 BV; definitive Rechtsöffnung, Nichtigkeit eines Urteils. Ist ein Urteil ergangen, ohne dass der im Urteilskanton wohnhafte Beklagte vom Prozess Kenntnis erhielt und an diesem teilnehmen konnte, so ist es nichtig und kann nicht als Rechtsöffnungstitel dienen (E. 2). Urteil; Beschwerde; Verfahren; Rechtsöffnung; Nichtig; Beschwerdeführer; Entscheid; Nichtigkeit; Appellation; Vater; Gehör; Verletzung; Rechtsöffnungstitel; Hinweis; Kanton; Appellationshof; Urteils; Ladung; Amtes; Erstinstanzliche; Wiedereinsetzung; Vaterschaftsprozess; Anspruch; Wohnhaft; Möglichkeit; Erwägungen; Nichtig; Vorgeladen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Martin-SpühlerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2010
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