Art. 28SCC from 2021
Art. 128
bis 165 Any person who wilfully and without good reason alerts a public or charitable security, rescue or emergency service, and in particular the police, fire or ambulance services shall be liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.
165 Inserted by No I of the FA of 17 June 1994, in force since 1 Jan. 1995 (AS 1994 2290 2307; BBl 1991 II 969).
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2005/202 | EntscheidVerfassungsrecht, Schutz der Privatsphäre, Art. 13 Abs. 2 BV (SR 101). Eine Bestimmung im städtischen Polizeireglement, wonach öffentliche Strassen und Plätze mit Videokameras überwacht werden können, welche eine Personenidentifikation zulassen, wobei die Aufnahmen während 100 Tagen aufbewahrt, aber erst in einem konkreten Verfahren eingesehen werden, erweist sich im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nicht als unverhältnismässiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Verwaltungsgericht, B 2005/202). | Aufbewahrung; Stadt; Beschwerde; Antrag; Person; Ueberwachung; Gallen; Aufbewahrungsfrist; Interesse; Eingriff; Frist; Massnahme; Sicherheit; Recht; Personen; Opfer; Verfahren; Aufzeichnung; Antrags; Entscheid; Hinweis; Gesundheitsdepartement; Vorinstanz; Verhältnismässigkeit; Stadtrat; Grundrecht; Verwaltungsgericht; Verwendung; Daten |
BS | SB.2017.37 (AG.2020.622) | Hausfriedensbruch | Berufung; Berufungskläger; Baustelle; Privatklägerin; Stellen; Zutritt; Baustellen; Werden; Gewerkschaft; Baustellenkontrolle; Arbeit; Rechts; Grundsätzlich; Bestand; Urteil; Werksareal; Interesse; Zutrittsrecht; Gewerkschaften; Hausverbot; Durchführung; Hausfriedensbruch; Rechtlich; Zugang; Tatbestand; Interessen; Welche; Anklage; Rechtliche; Kontrolle |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 65 (6B_440/2019) | Regeste Art. 28 Abs. 1 StGB ; Strafbarkeit der Medien; keine Anwendbarkeit von Art. 28 Abs. 1 StGB beim "Teilen" und Kommentieren eines fremden Beitrags auf Facebook. Grundsatz der exklusiven Strafbarkeit des Autors bei Mediendelikten (E. 5.1-5.3). Der in Art. 28 Abs. 1 StGB verankerte Begriff des "Mediums" umfasst nicht nur sämtliche Kommunikationsträger, sondern auch Kommunikationsmittel (E. 5.4.1-5.4.3). | Medien; Recht; Medium; Person; Media; Veröffentlichung; Beschwerde; Barkeit; Personen; Facebook; Social; SCHWARZENEGGER; Verbreitung; Kommunikation; Herstellung; SCHWARZENEGGER; Meinung; Anwendungsbereich; WERLY; Drucker; Anwendbarkeit; Öffentlichkeit; Beschwerdeführer; Typischen; Breiten; Beiträge; Anwendungsbereich |
146 IV 88 (6B_614/2019) | Art. 91a Abs. 1 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 und 2 SVG und Art. 10 Abs. 2 SKV ; Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; Betäubungsmittelvortests; hinreichende Verdachtsmomente zur Durchführung; Beweiswert. Für die Durchführung von Vortests nach Art. 10 Abs. 2 SKV genügen geringe Anzeichen einer durch Betäubungs- oder Arzneimittel beeinträchtigten Fahrfähigkeit; eines hinreichenden Tatverdachts, wie er zur Anordnung strafprozessualer Zwangsmassnahmen nach Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO erforderlich ist, bedarf es nicht (E. 1.4.2). | Beschwerde; Fahrunfähigkeit; Beschwerdeführer; Blutprobe; Massnahme; Feststellung; Hinweis; Betäubungsmittel; Anordnung; Recht; Urteil; Polizei; Tatbestand; Person; Recht; Betäubungsmittelvortest; Vortest; Anzeichen; Verweigerung; Massnahmen; Hinweise; Fahrzeug; Beschwerdeführers; Angeordnet; Vorinstanz; Bundesgericht; Strassen; Erfüllt; Vereitelung |