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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 28 SchKG vom 2023

Art. 28 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 28

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1 Die Kantone geben dem Bundesrat die Betreibungs- und Konkurskreise, die Organisation der Betreibungs- und der Konkursämter sowie die Behörden an, die sie in Ausführung dieses Gesetzes bezeichnet haben.

2 Der Bundesrat sorgt für angemessene Bekanntmachung dieser Angaben.

42 Fassung gemäss Ziff. I 6 der V der BVers vom 20. Dez. 2006 über die Anpassung von Erlassen an die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes und des Verwaltungsgerichtsgesetzes, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 5599; BBl 2006 7759).

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 303 (5A_764/2019)
Regeste
Art. 95, 98 BGG ; Art. 283 SchKG ; Rechtsnatur der Aufnahme des Retentionsverzeichnisses; Folgen für die Beschwerde in Zivilsachen. Unterscheidung der Rechtsnatur der Aufnahme des Retentionsverzeichnisses danach, ob die materiellen Voraussetzungen oder der Vollzug dieser Massnahme streitig sind (E. 2).
Droit; Inventaire; Suite; Consid; Poursuite; Rétention; D'inventaire; Mesure; Prise; Elles; Office; Bailleur; Décision; L'office; Cit; Provisionnelle; Matériel; Poursuites; Civil; Matière; Séquestre; Cette; Effet; être; Arrêt; Position; Créance; été; Mesures; Provisionnelles
143 III 395 (5A_243/2016)Art. 285 ff. SchKG; Art. 1 lit. c, Art. 5 Abs. 1 lit. f ZPO; Anfechtungsklage gegen den Bund für bezahlte Mineralölsteuern. Die Anfechtungsklage gemäss Art. 285 ff. SchKG gegen den Fiskus gehört zu den gerichtlichen Angelegenheiten des SchKG, welche von der ZPO geregelt werden. Sie fällt hingegen nicht unter die "Klagen gegen den Bund" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. f ZPO, für welche eine einzige kantonale Instanz zuständig ist (E. 3-8). Anfechtung; SchKG; Recht; Beschwerde; Klage; Anfechtungsklage; Beschwerdeführerin; Obergericht; Bundes; Schweizer; Klagen; Zuständigkeit; Mineralölsteuer; Verwaltungs; Bundesgericht; Verfahren; Klage; Rechtshandlung; Materielle; Fiskus; Gerichtlich; Zivilprozessordnung; Rechtsweg; Bezahlung; Mineralölsteuern; Zuständig

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1400/2016MineralölsteuerBeschwerde; Beschwerdeführer; Mineralölsteuer; Beschwerdeführerin; Einsprache; Bundes; Anfechtung; Recht; Urteil; Steuer; Verfahren; Abgabe; Verfügung; Vorinstanz; Paulianische; Einspracheentscheid; Angefochten; Entscheid; Paulianischen; Angefochtene; Mineralölsteuerzuschlag; Feststellung; -Abgabe; Vorliegenden; Zuständigkeit; Verfahrens; Dispositiv; Nichtig; Bundesverwaltungsgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2020.8Revision gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2015.44 vom 30. September 2016 und 30. März 2017 (Art. 410 ff. StPO)Revision; Urteil; Bundes; Kammer; Konkurs; Sachen; Einziehung; Tatsachen; Entscheid; Verfahren; Bundesstrafgericht; Verfahren; Rechtlich; Berufungskammer; Wiedererwägung; Bundesstrafgerichts; Beweis; Gericht; Rechtsmittel; Gläubiger; Beweismittel; Revisionsgesuch; Urteils; Eingabe; Beschlag; Interesse; Urteil; Vermögenswerte; Beschwerde
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