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Legge federale sulla previdenza professionale per la vecchiaia, i superstiti e l’invalidità (LPP)

Art. 28 LPP dal 2021

Art. 28 Legge federale sulla previdenza professionale per la vecchiaia, i superstiti e l’invalidità (LPP) drucken

Art. 28 a 301


1 Abrogati dall’all. n. 3 della L del 17 dic. 1993 sul libero passaggio con effetto dal 1° gen. 1995 (RU 1994 2386; FF 1992 III 477).



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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