E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Arbeitsgesetz (ArG)

Art. 28 ArG vom 2018

Art. 28 Arbeitsgesetz (ArG) drucken

Art. 28 Geringfügige Abweichungen

Geringfügige Abweichungen

Die zuständige Behörde ist ermächtigt, in ihren Arbeitszeitbewilligungen ausnahmsweise geringfügige Abweichungen von den Vorschriften des Gesetzes oder einer Verordnung vorzusehen, soweit der Befolgung dieser Vorschriften ausserordentliche Schwierigkeiten entgegenstehen und das Einverständnis der Mehrheit der beteiligten Arbeitnehmer oder deren Vertretung im Betriebe vorliegt.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2018 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 28 Arbeitsgesetz (ArG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2011 94AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 407 2011 Besoldung 407 II. Besoldung 94 Kantonale Anstellung. Inkonvenienzentschädigung...Arbeit; Arbeit; Verordnung; Nienzverordnung; Venienzverordnung; Recht; Konvenienzverordnung; Entschädigung; Inkonvenienzverordnung; Angestellt; Nachtarbeit; Gestellte; Feiertag; Wochen; Schlag; Lohnstufe; Chenend; Recht; Personal; Wochenend; Anspruch; Feiertags; Zuschlag; Leistung; Tagsarbeit; Klagt; Klägern; Beklagten; Rekursgericht

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2011 94II. Besoldung94 Kantonale Anstellung. Inkonvenienzentschädigung für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit.discher Ansprüche darf nur eingetreten werden, wenn die Fälligkeitder Teilansprüche nur noch vom Zeitablauf abhängt und ein besonderes Rechtsschutzinteresse besteht (Erw. I/5.2.2).Nachtarbeit und... Arbeit; Arbeit; Tarbeit; Verordnung; Nienzverordnung; Venienzverordnung; Recht; Konvenienzverordnung; Entschädigung; Angestellt; Inkonvenienzverordnung; Gestellte; Wochen; Feiertag; Schlag; Lohnstufe; ABAKABA; Recht; Chenend; Wochenend; Personal; Anspruch; Feiertags; Zuschlag; Tagsarbeit; Klagt; Leistung; Feststellung; Klägern; Beklagten
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 II 427 (2C_748/2009)Art. 16 und 17 ArG; Art. 28 Abs. 3 ArGV 1; Art. 26 ArGV 2; Nachtarbeitsverbot; Unzulässigkeit des Verkaufs von Detailhandelsartikeln in Tankstellenshops zwischen 01.00 und 05.00 Uhr morgens. Arbeitsgesetzliche Grundlagen zur Beschäftigung von Personal an Tankstellen in der Nacht (E. 2). Abweichungen vom Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot müssen "unentbehrlich" sein und sollen im Interesse eines wirksamen Arbeitnehmerschutzes die Ausnahme bilden (E. 3.2). Der Wunsch nach Detailhandelsprodukten kann ausserhalb von nächtlichen Öffnungszeiten befriedigt werden; es handelt sich dabei nicht um ein Angebot, an dem in der Nacht ein im überwiegenden öffentlichen Interesse zu befriedigendes Bedürfnis besteht (E. 3.3-3.6). Arbeit; Sonntag; Betrieb; Tankstelle; Beschwerde; Tankstellen; Beschwerdeführerinnen; Nachtarbeit; Bedürfnis; Sonntagsarbeit; Tankstellenshop; Betriebe; Tankstellenshops; Interesse; Verordnung; Urteil; Arbeitsgesetz; Konsumbedürfnis; Staatssekretariat; Dienstleistung; Arbeitnehmer; Öffnungszeiten; Sonntagsarbeitsverbot; Bistro; Personal; Verkauf; Wollishofen; Wirtschaft; Konsumbedürfnisse; Abweichung
131 II 200Art. 18 Abs. 1, Art. 19 und 49 Abs. 1 ArG, Art. 28 Abs. 2 lit. b und c, Art. 41 und 42 ArGV 1, Art. 32 Abs. 2, Art. 35 und 64 Abs. 1 VwVG, Art. 29 Abs. 2 BV; Bewilligung für dauernde oder regelmässig wiederkehrende Sonntagsarbeit. Streitgegenstand (E. 3). Anforderungen an ein Bewilligungsgesuch und an die Begründung eines Bewilligungsentscheids (E. 4). Erfordernis des Einverständnisses der Arbeitnehmer (E. 5). Zulässigkeit von Sonntagsarbeit wegen erheblicher Beeinträchtigung der Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Ausland (E. 6). Berücksichtigung unnötiger Kosten beim Entscheid über die Zusprechung einer Parteientschädigung (E. 7). Beschwerde; Arbeit; Sonntag; Sonntagsarbeit; Bewilligung; Konkurrenz; Recht; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Rekurskommission; Arbeitnehmer; Vergleich; Voraussetzung; Verfahren; Gesuch; Entscheid; Konkurrenzfähigkeit; Verordnung; Voraussetzungen; Begründung; Vorliegenden; Partei; Streit; Streitgegenstand; Regelmässig; Betrieb; Wirtschaftlich; Gesetzlich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-208/2019Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Sudan; Akten; Vorinstanz; Sudanesische; Recht; Beschwerdeführers; Politisch; Verfolgung; Schweiz; Sudanesischen; Verfügung; Wegweisung; Sachverhalt; Behörde; Politische; Person; Vollzug; Rechtlich; Beweis; Verfahren; Entscheid; Ausreise; Relevant; Anhörung; Aufgr; Flüchtlingseigenschaft; Bundesverwaltungsgericht; Ausführungen
BVGE 2019 IV/3ArbeitnehmerschutzArbeit; Tarbeit; Unentbehrlichkeit; Bewilligung; Verkehr; Urteil; Beschwerde; Technisch; Technische; Verkehrs; Verfügung; Sachlich; Zwingend; Arbeitnehmende; Unfall; Sachliche; Betrieb; Beschwerdeführerin; Spurabbau; Angefochtene; Zeitlich; Anschluss; Verzweigung; Strassenbau; Strassenerneuerungs; Setzungen; Kanalsanierungsarbeiten; Wirtschaftlichen; Hinsicht; Arbeitsgesetz

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2017.152Entraide judiciaire internationale en matière pénale aux Etats-Unis d'Amérique. Remise de moyens de preuve (art. 74 EIMP).
Consid; Demande; Pénal; Consid; Requérant; Procédure; Recourantes; Fédéral; en; Preuve; Enquête; Principe; entraide; Droit; été; Pénale; Etat; Elles; Preuves; Arrêt; un; autorité; Entre; Infra; Comme; Compte; Actions
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz