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Code civil suisse (CC)

Art. 279 CC de 2023

Art. 279 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 279

317

1 L’enfant peut agir contre son père et sa mère, ou contre les deux ensemble, afin de leur réclamer l’entretien pour l’avenir et pour l’an­née qui précède l’ouverture de l’action.

2 et 3 ...318

317 Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 25 juin 1976, en vigueur depuis le 1er janv. 1978 (RO 1977 237; FF 1974 II 1).

318 Abrogés par l’annexe ch. 2 de la LF du 24 mars 2000 sur les fors, avec effet au 1er janv. 2001 (RO 2000 2355; FF 1999 2591).

II. et III ... >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 279 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ220029Abänderung Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen)Unterhalt; Berufung; Unterhalts; Beklagten; Vorsorglich; Verfahren; Vorinstanz; Vorsorgliche; Einkommen; Klägerinnen; Entscheid; Verfügung; Massnahme; Privatschule; Partei; Monatlich; Unentgeltliche; Gericht; Berufungsverfahren; Gesuch; Massnahmen; Zweitberufung; Unterhaltsbeiträge; Vereinbarung; Unterhaltspflicht; Gelte; Sinne; Parteien; Rigen
ZHLZ210025Unterhalt und weitere KinderbelangeVerfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Unterhalt; Klagten; Berufung; Beklagten; Kinder; Rinstanz; Eltern; Vorinstanz; Recht; Verfahrensbeteiligten; Klägers; Berufungs; Unterhaltsbeiträge; Anschlussberufung; Betreuung; Partei; Mutter; Recht; Ferien; Parteien; Ausgabe; Phase; Fremdbetreuung; Entscheid; Überschuss; Vereinbarung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR.2020.00027Nachsteuerverfahren wegen nicht deklarierter Unterhaltsleistungen (direkt an die Privatschule bezahlte Schulgelder).Steuer; Pflichtige; Unterhalt; Kinder; Ehemann; Bezahlt; Kosten; Kantonale; Beschwerde; Steueramt; Pflichtigen; Direkt; Nachsteuer; Unterhaltsbeiträge; Krankenkasse; Werden; Bezahlte; Direkte; Schulkosten; Eltern; Führt; Bezahlten; Leistung; Gemäss; Freiwillig; Bundessteuer; Schulgelder; Welche; Rekurs; Steuerbar
ZHVO140023Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeUnentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Verfahren; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Unentgeltlichen; Obergerichts; Gewährung; Kreise; Stadt; Entscheid; Friedensrichteramt; Obergerichtspräsident; Partei; Gericht; Rechtsbeistand; Gesetzlich; Treten; Beschwerde; Klage; Gerichtliche; Kantons; Bezirksgericht; Bestellung; Rechtsbeistandes; Zürich; Kostenvorschuss
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 368 (5A_689/2012)Art. 329 Abs. 3 ZGB; Verwandtenunterstützung, Verfahrensart. Klagt eine volljährige Person auf Bezahlung von Verwandtenunterstützungsbeiträgen oder klagt an ihrer Stelle das in ihren Anspruch subrogierte Gemeinwesen, so ist der Prozess bei gegebenem Streitwert im ordentlichen Verfahren (Art. 219 ff. ZPO) zu führen (E. 2 und 3). Verfahren; Verwandte; Verwandten; Verwandtenunterstützung; Unterhalt; Beschwerde; E-ZPO; Klage; Auslegung; Vereinfachte; Volljährig; Botschaft; Volljährige; Verfahrens; Kindes; Anspruch; Person; Verweis; Untersuchungs; Ordentliche; Recht; Klagen; Kinder; Gesetzes; Vereinfachten; Zivilprozessordnung; Gemeinwesen; Werden
138 III 145 (5A_404/2011)Art. 111 SchKG, Art. 289 Abs. 2 ZGB; privilegierte Anschlusspfändung, Übergang des Privilegs auf das Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nach Art. 289 Abs. 2 ZGB berechtigt, den privilegierten Anschluss an die Pfändung zu verlangen (E. 3). SchKG; Unterhalt; Anschluss; Gemeinwesen; Betreibung; Schuldner; Beschwerde; Recht; Privilegierte; Pfändung; Betreibungs; Subrogation; Beschwerdeführerin; Gläubiger; Anschlusspfändung; Betreibungsamt; Anschlussprivileg; Privilegierten; Person; Unterhaltsanspruch; Aufsichtsbehörde; Stadt; Rechte; Schuldners; Bundesgericht; Vorgängige; Entscheid; Schuldneranweisung; Bevorschusst
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