Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
Der Art. 279 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 279 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS220111 | Arrest | Arrest; Beschwerde; SchKG; Beschwerdeführer; Entscheid; Forderung; Biger; Recht; Schweiz; Entscheide; LugÜ; Gläubiger; Betreibung; Arrestgr; Schuldner; Arrestbefehl; Vorinstanz; Gericht; Raiffeisen; Beschwerdegegner; Raiffeisenbank; Gerichtlich; Zivil; Kantons; Verfügung; Aufl; Vollstreckbar; Forderungen; Konto; Staat |
ZH | RT210173 | Rechtsöffnung | Gesuch; Partei; Recht; Beschwerde; Gesuchs; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Prozessfähigkeit; Gericht; Verfahren; Frist; Gerichtliche; Beschwerdeverfahren; Fragepflicht; Beweis; Entscheid; Bezirksgericht; SchKG; Genden; Gungen; Parteien; Reichen; Fehle; Rechtsöffnungsverfahren; Betreibung; Beweismittel; Prozessvoraussetzung; Gerichtlichen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SR.2001.00016 | Die Sicherstellung von mutmasslich geschuldeten Bussen, Zinsen auf der Nachsteuer und Bezugskosten ist ebenso zulässig wie die Sicherstellung der Nachsteuer selbst. Stichworte: AKZESSORIUM | Steuer; Sicherstellung; Steuer; SchKG; Busse; Recht; Geschuldete; Steueramt; Rekurs; Geschuldeten; Mutmasslich; Steuerbezug; SchKG; Vollstreckung; Bussen; Steuerforderung; Kantonale; Sicherzustellen; Verwaltungsgericht; Steuergesetz; Zinsen; Deckung; Voraussetzungen; Kommentar; Steuer; Bezugskosten; Steuern; Rekurrent; Bundesgesetz; Abweisung |
AG | AGVE 2003 11 | 11 Art. 31 Abs. 1/32 Abs. 1 Bst. a und Art. 34 Abs. 1/39 Abs. 1 LugÜ; Art. 80/82und Art. 271 Abs. 1 SchKG.Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung, Massnahme ohne Anhörungdes Schuldners zur Sicherung der Zwangsvollstreckung eines gestützt aufdas LugÜ zu vollstreckenden Urteils auf Geldzahlung.Gemäss... | SchKG; Ckung; Streckung; Arrest; LugÜ; Urteil; Treibung; Streckbar; Vollstreckung; IVm; Rechtsöffnung; Vollstreckung; Rechtsöffnungs; Cherung; Sicherung; Entscheid; Entscheid; Zwangsvollstreckung; Streckbarerklärung; Betreibung; Verfahren; Schuldner; Urteils; Vollstreckbarerklärung; Forderung; Restbefehl; Arrestbefehl; Massnahme; Kräftig |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 30 (5A_930/2017) | Art. 165 Abs. 3 und Art. 169 f. DBG; Art. 279 SchKG; Prosequierung eines Steuerarrestes. Der aufgrund eines Gesuches um Sicherstellung im Sinn von Art. 169 f. DBG vollzogene Arrest muss nach den Regeln von Art. 279 SchKG prosequiert werden (E. 7.3.3). Die Eröffnung des Veranlagungsverfahrens entspricht einer Anerkennungsklage im Sinn dieser Bestimmung (E. 7.3.3.1). Die Frist von 10 Tagen gemäss Art. 279 Abs. 4 SchKG zur Einleitung der Prosequierungsbetreibung beginnt ab dem Tag zu laufen, an welchem das verurteilende Urteil vollstreckbar wird (E. 7.3.3.2). | Séquestre; Poursuite; Fiscal; Fédéral; Décision; Fiscale; Demande; Sûretés; Recours; Contre; Canton; Cantonal; Opposition; Arrêt; Décisions; Formé; Effet; Créance; D'impôt; Action; Suspensif; Direct; Fiscales; Administrative; Réclamation; Délai; Quatre; Levée; Droit; Opposition |
138 III 528 (5A_288/2012) | Art. 279 Abs. 1 und Art. 280 Ziff. 1 SchKG; Arrestprosequierung durch Betreibung. Konnte der Zahlungsbefehl nicht zugestellt werden und hat sich der Gläubiger gegen die betreffende Mitteilung nicht gewehrt, wurde nie eine Betreibung hängig und fällt der Arrest mangels erfolgreicher Prosequierung dahin (E. 4). | Arrest; Betreibung; Beschwerde; Gläubiger; Schuldner; Betreibungs; SchKG; Gläubigerin; Zugestellt; Zahlungsbefehl; Betreibungsamt; Arresturkunde; Oberland; Entscheid; Verfügung; Erfolgreich; Aufsichtsbehörde; Klage; -tägige; Prosequiert; Obersimmental-Saanen; Schuldners; Angefochtene; Schlichtungsverfahren; Aufhebung; Arrestes; Betreibungen; Verfahrens; Oberland |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Hans Reiser | Basler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs II | 2010 |