Art. 279 OR dal 2022
Art. 279
Il locatore deve eseguire a sue spese le grandi riparazioni che durante l’affitto si rendono necessarie alla cosa affittata, appena l’affittuario gliene ha indicata la necessità.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):