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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 278 LP de 2023

Art. 278 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 278

493

1 Celui dont les droits sont touchés par un séquestre peut former opposition auprès du juge dans les dix jours à compter de celui où il en a eu connaissance.

2 Le juge entend les parties et statue sans retard.

3 La décision sur opposition peut faire l'objet d'un recours au sens du CPC494. Les parties peuvent alléguer des faits nouveaux.

4 L'opposition et le recours n'empêchent pas le séquestre de produire ses effets.

493 Nouvelle teneur selon l'art. 3 ch. 2 de l'AF du 11 déc. 2009 (Approbation et mise en œuvre de la Conv. de Lugano), en vigueur depuis le 1er janv. 2011 (RO 2010 5601; FF 2009 1497).

494 RS 272

I. Validation du séquestre >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 278 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS210170ArrestBeschwerde; Arrest; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Gesuch; Reicht; Rechtsmittel; Gemacht; Beschwerdegegner; Entscheid; Glaubhaft; Beweismittel; Vorinstanzlichen; Beschwerdegegnerin; Gegeben; Partei; Beschwerdeverfahren; Gericht; September; Entscheid; Tatsachen; Kammer; Verfahren; Obergericht; Bundesgericht; Rechtsmittelfrist; Vorhandensein; Unrichtig
ZHPS210147ArrestBeschwerde; Rechts; Beschwerdeführerin; Arrest; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Ausländische; Gesuch; Arrestforderung; Anspruch; Entscheid; Unjust; Glaubhaft; Und/oder; Mittäter; Singapur; Dischen; Worden; Rechtsgutachten; Ausländischen; Nachweis; Gesuchsgegners; Stellt; Verwaltungsrat; Welche; Genswerte; Verwaltungsrats; Gemacht; Beschwerdegegners
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2021.36 (AG.2022.192)ArrestBeschwerde; Arrest; Rechts; AaO; Partei; Pfändung; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Werden; Forderung; Zession; Honorar; Parteien; Gemäss; Auflage; Entscheid; Arrests; Parteientschädigung; Zivilgericht; Verfügung; Arrestschuldner; Verfahren; Gelten; Arbeit; Arrestschuldnerin; Künftige; Kommentar; Geltend; Streitwert
BSBEZ.2017.39 (AG.2017.662)Arrest (BGer-Nr.: 5A_866/2017 vom 22. Mai 2018)Beschwerde; Beschwerdeführer; Unterhalt; Beschwerdeführerin; Recht; Zivilgericht; Arrest; Tochter; Forderung; Entscheid; Verjährung; Schuld; SchlT; Ziffer; Abtretung; Forderungen; Unterhaltsbeiträge; Fällig; Unterhaltsforderung; Inkrafttreten; Zivilgerichts; Verjährt; Partei; Auflage; Gericht; Kommentar; Höhe; Schuldner; Zuzüglich; Kommentar
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 324 (5A_626/2018)Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG; Art. 9 BV; Zulassung unechter Noven im Beschwerdeverfahren. Prüfung, ob es sich mit Art. 9 BV verträgt, gestützt auf Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG im Beschwerdeverfahren gegen den Arresteinspracheentscheid unechte Noven zuzulassen (E. 6). Noven; SchKG; Arrest; Beschwerde; Unechte; Recht; Urteil; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdeverfahren; Tatsachen; Gesetzgeber; Auslegung; Kantons; Echter; Obergericht; Unechter; Echten; Konkurs; Zulassung; Entscheid; Arresteinsprache; Botschaft; Bundesgericht; Schuldbetreibung; Hinweis; Einsprache
142 III 348 (5A_652/2015)Arrestvollzug (Art. 275 SchKG); Patentschutzvertrag mit Liechtenstein; Verarrestierung von Patenten. Belegenheit von Patenten, wenn der Inhaber und Arrestschuldner Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein hat (E. 3.2). Das Patent kann nach Ablauf der Schutzdauer nicht mehr als Vermögensbestandteil des Schuldners betrachtet werden, welcher durch Zwangsverwertung auf einen Dritten übertragen werden kann (E. 3.3 und 3.4). Schadenersatz- und Gewinnherausgabeansprüche aus Patentverletzung bestehen als selbständige Rechte und müssen spezifiziert sein, um verarrestiert werden zu können (E. 3.6). Patent; Arrest; Recht; Beschwerde; Schweiz; Patente; Patents; Beschwerdeführerin; Arrestbefehl; Betreibungs; Erfindung; Schutzdauer; Schweizer; Verarrestiert; SchKG; Schuldners; Liechtenstein; Rechtlich; Patentrecht; Forderung; Patentinhaber; Betreibungsamt; Fürstentum; Ansprüche; Aufsichtsbehörde; Spezifiziert; Rechte; HEINRICH; Aufl

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hans ReiserBasler Kommentar, Basel1998
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