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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Der Art. 278 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 278 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230030ArrestBeschwerde; Arrest; Beschwerdeführerin; SchKG; Tatsachen; Entscheid; Recht; Gericht; Vorinstanz; Nebst; Gesuch; Beschwerdeverfahren; Forderung; Gungen; Beschwerdegegner; Partei; Beweismittel; Erstinstanzlich; IVm; Erstinstanzliche; Gesuchs; Arrestgesuch; Begründung; [Adresse]; [Adresse]; Sachverhalt; Verfahren; Arrests; Gebühr
ZHPS220154ArrestBeschwerde; Arrest; Beschwerdeführer; Schen; Entscheid; Zahlungsbefehl; Ischen; LugÜ; Vollstreckbarkeit; Amtsgericht; Europäische; Beschwerdegegnerin; Antrag; SchKG; Verfahren; Vollstreckbarkeitserklärung; Reichte; Recht; Gericht; Europäischen; Vorinstanz; IVm; Fahrens; Vollstreckbar; Eingabe; Zahlungsbefehls; Amtsgerichtes; Verfahrens; Beschluss; Reichen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2021.36 (AG.2022.192)ArrestBeschwerde; Arrest; Rechts; AaO; Partei; Pfändung; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Beschwerdegegnerin; Werden; Forderung; Zession; Honorar; Parteien; Gemäss; Auflage; Entscheid; Arrests; Parteientschädigung; Zivilgericht; Verfügung; Arrestschuldner; Verfahren; Gelten; Arbeit; Arrestschuldnerin; Künftige; Kommentar; Geltend; Streitwert
BSBEZ.2017.39 (AG.2017.662)Arrest (BGer-Nr.: 5A_866/2017 vom 22. Mai 2018)Beschwerde; Beschwerdeführer; Unterhalt; Beschwerdeführerin; Recht; Zivilgericht; Arrest; Tochter; Forderung; Entscheid; Verjährung; Schuld; SchlT; Ziffer; Abtretung; Forderungen; Unterhaltsbeiträge; Fällig; Unterhaltsforderung; Inkrafttreten; Zivilgerichts; Verjährt; Partei; Auflage; Gericht; Kommentar; Höhe; Schuldner; Zuzüglich; Kommentar
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 324 (5A_626/2018)Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG; Art. 9 BV; Zulassung unechter Noven im Beschwerdeverfahren. Prüfung, ob es sich mit Art. 9 BV verträgt, gestützt auf Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG im Beschwerdeverfahren gegen den Arresteinspracheentscheid unechte Noven zuzulassen (E. 6). Noven; SchKG; Arrest; Beschwerde; Unechte; Recht; Urteil; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beschwerdeverfahren; Tatsachen; Gesetzgeber; Auslegung; Kantons; Echter; Obergericht; Unechter; Echten; Konkurs; Zulassung; Entscheid; Arresteinsprache; Botschaft; Bundesgericht; Schuldbetreibung; Hinweis; Einsprache
142 III 348 (5A_652/2015)Arrestvollzug (Art. 275 SchKG); Patentschutzvertrag mit Liechtenstein; Verarrestierung von Patenten. Belegenheit von Patenten, wenn der Inhaber und Arrestschuldner Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein hat (E. 3.2). Das Patent kann nach Ablauf der Schutzdauer nicht mehr als Vermögensbestandteil des Schuldners betrachtet werden, welcher durch Zwangsverwertung auf einen Dritten übertragen werden kann (E. 3.3 und 3.4). Schadenersatz- und Gewinnherausgabeansprüche aus Patentverletzung bestehen als selbständige Rechte und müssen spezifiziert sein, um verarrestiert werden zu können (E. 3.6). Patent; Arrest; Recht; Beschwerde; Schweiz; Patente; Patents; Beschwerdeführerin; Arrestbefehl; Betreibungs; Erfindung; Schutzdauer; Schweizer; Verarrestiert; SchKG; Schuldners; Liechtenstein; Rechtlich; Patentrecht; Forderung; Patentinhaber; Betreibungsamt; Fürstentum; Ansprüche; Aufsichtsbehörde; Spezifiziert; Rechte; HEINRICH; Aufl

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hans ReiserBasler Kommentar, Basel1998
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