1 Der Verpächter ist verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zur vorausgesetzten Benutzung und Bewirtschaftung tauglichen Zustand zu übergeben.
2 Ist bei Beendigung des vorangegangenen Pachtverhältnisses ein Rückgabeprotokoll erstellt worden, so muss der Verpächter es dem neuen Pächter auf dessen Verlangen bei der Übergabe der Sache zur Einsicht vorlegen.
3 Ebenso kann der Pächter verlangen, dass ihm die Höhe des Pachtzinses des vorangegangenen Pachtverhältnisses mitgeteilt wird.
II. Hauptreparaturen >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PF110073 | Befehl | Beklagten; Pacht; Kündigung; Recht; Wohnhaus; Pachtvertrag; Verfahren; Assek; Beschwerde; Scheune; Assek-Nr; Ausweisung; Ausweisungs; Erwähnt; Urteil; Pachtsache; Vorinstanz; Erwähnte; Entscheid; Gebäude; Befehl; Mietgericht; Nutzungsvorbehalt; Erwähnten; Klägern; Wohnhauses; Stöckli; Begehren; Befehls; Scheunen |
SZ | ZK1 2019 26 | Schadensersatz (Klagebewilligung) | Recht; Partei; Berufung; Klage; Parteien; Vorinstanz; Verfahren; Gericht; Kanton; Pacht; Gersau; Bezirks; Kantons; Klagten; Schlichtungsbehörde; Klagebewilligung; Urteil; Berufungsverfahren; Kantonsgericht; Bezirksgericht; Unentgeltliche; Prüfung; Auslagen; Entschädigung; Verfügung; Entscheid; Parteientschädigung; Mietwesen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
101 II 36 | Erbteilung; Entschädigung für die Nutzung einer Erbschaftssache durch einen Erben. Wird einem Erben durch Teilungsvorschrift eine Sache zugewiesen, so hat er erst im Zeitpunkt der Erbteilung Anspruch auf Zuteilung. Kann er die Sache schon vorher nutzen, so hat er die übrigen Erben dafür zu entschädigen. Grundsätze für die Bemessung einer solchen Entschädigung, wenn die Sache zu einem bestimmten Anrechnungswert zugewiesen worden ist. | Renner; Scardanzan; Liegenschaft; Pachtzins; Erbteil; Erben; Erbteilung; Anrechnungswert; Gemsli; Teilung; Erbschaft; Erbvertrag; Berufung; Eltern; Pachtzinse; Todestag; Erbschaftssache; Erblasser; Zugewiesen; Pachtzinses; Nachlass; Tochter; Beanspruchen; Bundesgericht; Ehegatten; Teilungsvorschrift; Vermächtnis; Zuweisung; Erwägungen; Kantonsgericht |
93 II 97 | Grundstückkauf. Pachtvertrag. 1. Nichtigkeit des Kaufvertrags über ein Grundstück, wenn in der öffentlichen Urkunde nicht der wirkliche Kaufpreis angegeben wird (Art. 216 OR). Rechtsmissbrauch (Art. 2 ZGB)? (Erw. 1). 2. Teilnichtigkeit des Pachtvertrages, der einen höheren als den von der zuständigen Kontrollbehörde bewilligten Pachtzins vorsieht (Art. 20 OR; Vo des BR über die Kontrolle der landwirtschaftlichen Pachtzinse, vom 30. Dezember 1953 und vom 28. Dezember 1956 - AS 1953 S. 1281 ff. und AS 1956 S. 1644 ff. -, sowie BG über die Kontrolle der landwirtschaftlichen Pachtzinse, vom 21. Dezember 1960 - AS 1961 S. 275) (Erw. 2 a und b). 3. Rückforderungsrecht des Pächters für den den bewilligten Pachtzins übersteigenden Betrag? (Erw. 2 c). 4. Teilweiser Nachlass des Pachtzinses bei Zerstörung der Fruchtbäume eines Baumgartens durch Frost (Art. 287 OR) (Erw. 3). 5. Anspruch des Pächters auf Rückerstattung der Kosten für die Wiederbepflanzung, die Bewirtschaftung und die Wiederinstandstellung des durch Frost beschädigten Baumgartens (Art. 278, 298 OR)? (Erw. 4-6). | Fermage; Viatte; Ribaux; Arbre; Contrat; Conclu; Partie; Arbres; Fermier; Conclus; L'art; Année; Conclusion; Qu'il; Domaine; Canton; Montant; Dette; Demande; Cantonal; Payé; Frais; Parties; Vente; Même; Janvier; Elles; Recourant |