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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 277CPC from 2021

Art. 277 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 277 Establishment of facts

1 The principle of production of evidence applies in proceedings concerning the dissolution of the marital property regime and post-marital maintenance.

2 If the court establishes that physical records required to decide the financial consequences of the divorce are missing, it shall order the parties to produce such documents.

3 The court shall otherwise establish the facts ex officio.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 277 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC210028EhescheidungGesuchsteller; Liegenschaft; Recht; Unterhalt; Vorinstanz; Partei; Berufung; Parteien; Urteil; Gesuchstellers; Einkommen; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Errungenschaft; Rechtskraft; Kinder; Urteils; Ziffer; Über; Höhe; Baukosten; Ehegatte; Terrechtlichen; Gericht; Scheidung; Güterrechtlichen; Zahle; Entscheid; Wohnung
ZHLC220019Ehescheidung / Scheidung auf gemeinsames BegehrenGesuchsteller; Unterhalt; Recht; Partei; Eheliche; Vorinstanz; Unterhalts; Parteien; Gesuchstellers; Gehren; Berufung; Eigengut; Ehelichen; Beweis; Ausgleich; Liegenschaft; Verfahren; Urteil; Klage; Möge; Rechtsbegehren; Güterrechtlich; Einkommen; Scheidung; Verändert; Güterrechtliche; Unverändert; Entscheid; Gericht; Vorinstanzlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2021.8 (AG.2021.417)Scheidung (BGer 5A_767/2021 vom 20. Dezember 2021)Berufung; Berufungsklägerin; Zivilgericht; Berufungsbeklagte; Unterhalt; Entscheid; Zivilgerichts; Scheidung; Partei; Berufungsbeklagten; Gemäss; Unterhalts; Gericht; Februar; Zivilgerichtsakten; Parteien; Vorliegend; Einkommen; Eheliche; Nacheheliche; Liegende; Vorliegende; Vereinbarung; Werden; Vermögen; Appellation; Ehelichen; Appellationsgericht; Steuererklärung; Nachehelichen
BSZB.2018.24 (AG.2018.725)Scheidung (Güterrecht, Kostenentscheid)Berufung; Partei; Berufungskläger; Berufungsklägerin; AaO; Zivilgericht; Werden; Parteien; Berufungsbeklagte; Gericht; Zivilgerichts; Parteientschädigung; Klinik; Privatgutachten; Stellt; Entscheid; Rechtlich; Bewertung; Verhandlung; Gemäss; Kosten; Anschluss; Antrag; Sachverständige; Zivilgerichts; Anschlussberufung; Substanzwert; Auflage; Gerichts; Berufungsbeklagten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 301 (5A_800/2019)
Regeste
 a Art. 58 Abs. 1, Art. 271 lit. a, Art. 277 Abs. 1 und Art. 296 Abs. 1 und 3 ZPO ; Auswirkung der Prozessmaximen für den Kindesunterhalt auf den (nach-)ehelichen Unterhalt. Die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkennnisse können für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht einfach ausgeblendet werden (E. 2).
Unterhalt; Beschwerde; Eheliche; Methode; Ehelichen; Kantonsgericht; Beschwerdeführerin; Kindes; Erwerbstätigkeit; Untersuchungsmaxime; Kindesunterhalt; Ehegatte; Betreuung; Zumutbar; Bereich; Publ; Willkür; Urteil; Entscheid; Haushalt; Zweistufige; Gemeinsamen; Betreuungsunterhalt; Unterhaltsbeiträge; Ehegatten; Unterhaltes; Zweistufigen; Verhältnisse; Methoden
147 III 293 (5A_891/2018)
Regeste
Art. 125 ZGB ; Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung. Ein- und zweistufige Methode (E. 4.1). Bisheriger Methodenpluralismus (E. 4.2). Zusammenstellung der Rechtsprechung (E. 4.3). Letzte gemeinsame Lebenshaltung als Ausgangspunkt und Obergrenze für den gebührenden nachehelichen Unterhalt bei lebensprägender Ehe. Beweisfragen bei der ein- und bei der zweistufigen Methode (E. 4.4). Die zweistufig-konkrete Methode ist in Abkehr vom Methodenpluralismus auch im Bereich des nachehelichen Unterhaltes zu beachten (E. 4.5).
Unterhalt; Methode; Ehelich; Eheliche; Ehelichen; Zweistufige; Überschuss; Urteil; Bundesgericht; Verhältnisse; Lebenshaltung; Ehegatte; Zweistufigen; Berechnung; Methoden; Verhältnissen; Scheidung; Einstufige; Unterhaltes; Gebührend; Überschussverteilung; Gebührende; Bereich; Kindes; Verbindlich; Teilung; Ehegatten; Ehemann; Rentenalter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Sutter-Somm, Nicolas Gut Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]2016
Ivo Schwander Kommentar, 2. Aufl., Zürich2015
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