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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 277SCC from 2022

Art. 277 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 277

1. Any person who wilfully forges, falsifies, suppresses or removes a call-up order, mobilisation order or marching order, or instructions intended for those obliged to perform military service, and

any person who makes use of such a forged or falsified order or instruction,

shall be liable to a custodial sentence or to a monetary penalty.

2. If the person concerned acts through negligence, the penalty is a custodial sentence not exceeding three years or a monetary penalty.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
123 IV 128Art. 221 Abs. 2 StGB, 21 ff. StGB; qualifizierte Brandstiftung, Versuch. Der qualifizierte Tatbestand setzt voraus, dass durch die Feuersbrunst, so wie sie sich ereignet hat, Leib und Leben von Menschen tatsächlich konkret gefährdet worden sind und dass der Täter im Sinne des direkten Vorsatzes um diese konkrete Gefährdung gewusst und sie gewollt hat. Angesichts der hohen Strafandrohung ist eine grosse Wahrscheinlichkeit der Verletzung von Leib und Leben und damit eine nahe Gefahr erforderlich (E. 2a). Der Täter ist wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung schuldig zu sprechen, wenn z.B. dank rascher Hilfeleistung niemand konkret gefährdet wurde und bloss die subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind (E. 2b). Brand; Qualifizierte; Brandstiftung; Gefahr; Tatbestand; Gefährdet; Gefährdung; Täter; Versuch; Qualifizierten; Recht; Feuer; Verletzung; Wahrscheinlichkeit; Erfüllt; Urteil; Ereignet; Versuchte; Subjektiven; Sind; Schuldig; Qualifizierter; Gemeingefahr; Nicht; Schützt; Zuchthaus; Feuersbrunst; Drohung
119 IV 1Art. 123 und Art. 126 StGB: Abgrenzung zwischen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeit (E. 4). Art. 18 StGB: Was der Täter wusste, wollte oder womit er einverstanden war, sind im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde prinzipiell nicht zu überprüfende Tatfragen. Rechtsfrage ist jedoch, ob im Lichte der von der kantonalen Instanz festgestellten Tatsachen der Schluss auf Eventualvorsatz berechtigt erscheint (E. 5). Canton; Cantonale; L'auteur; été; Corporelle; être; Lésions; éventuel; Corporelles; L'autorité; Avait; Résultat; Cause; Voies; Simples; Consid; Atteinte; Point; Qu'il; Celui; Entre; Celle; Coups; D'une; Appréciation; Telle; Tribunal; était; Négligence; Atteintes
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