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Cudesch penal svizzer (CPS)

Art. 277 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 277 4. Disturbi da la segirezza militara. / Falsificaziun da clamadas en servetsch u da directivas

Falsificaziun da clamadas en servetsch u da directivas

1. Tgi che cuntrafa, falsifitgescha, supprima u eliminescha intenziunadamain ina clamada en servetsch militar u ina directiva destinada a persunas ch’èn obligadas da far servetsch militar,

tgi che fa diever d’ina clamada en servetsch u d’ina directiva ch’è falsifitgada u sfalsifitgada,

vegn chastià cun in chasti da detenziun u cun in chasti pecuniar.

2. Sch’il delinquent agescha per negligientscha, vegn el chastià cun in chasti da detenziun fin a 3 onns u cun in chasti pecuniar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
123 IV 128Art. 221 Abs. 2 StGB, 21 ff. StGB; qualifizierte Brandstiftung, Versuch. Der qualifizierte Tatbestand setzt voraus, dass durch die Feuersbrunst, so wie sie sich ereignet hat, Leib und Leben von Menschen tatsächlich konkret gefährdet worden sind und dass der Täter im Sinne des direkten Vorsatzes um diese konkrete Gefährdung gewusst und sie gewollt hat. Angesichts der hohen Strafandrohung ist eine grosse Wahrscheinlichkeit der Verletzung von Leib und Leben und damit eine nahe Gefahr erforderlich (E. 2a). Der Täter ist wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung schuldig zu sprechen, wenn z.B. dank rascher Hilfeleistung niemand konkret gefährdet wurde und bloss die subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind (E. 2b). Brand; Qualifizierte; Brandstiftung; Gefahr; Tatbestand; Gefährdet; Gefährdung; Täter; Versuch; Qualifizierten; Recht; Feuer; Verletzung; Wahrscheinlichkeit; Erfüllt; Urteil; Ereignet; Versuchte; Subjektiven; Sind; Schuldig; Qualifizierter; Gemeingefahr; Nicht; Schützt; Zuchthaus; Feuersbrunst; Drohung
119 IV 1Art. 123 und Art. 126 StGB: Abgrenzung zwischen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeit (E. 4). Art. 18 StGB: Was der Täter wusste, wollte oder womit er einverstanden war, sind im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde prinzipiell nicht zu überprüfende Tatfragen. Rechtsfrage ist jedoch, ob im Lichte der von der kantonalen Instanz festgestellten Tatsachen der Schluss auf Eventualvorsatz berechtigt erscheint (E. 5). Canton; Cantonale; L'auteur; été; Corporelle; être; Lésions; éventuel; Corporelles; L'autorité; Avait; Résultat; Cause; Voies; Simples; Consid; Atteinte; Point; Qu'il; Celui; Entre; Celle; Coups; D'une; Appréciation; Telle; Tribunal; était; Négligence; Atteintes
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