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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 277 StGB vom 2020

Art. 277 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 277 4. Störung der militärischen Sicherheit. / Fälschung von Aufgeboten oder Weisungen

Fälschung von Aufgeboten oder Weisungen

1. Wer vorsätzlich ein militärisches Aufgebot oder eine für Dienstpflichtige bestimmte Weisung fälscht, verfälscht, unterdrückt oder beseitigt,

wer ein gefälschtes oder verfälschtes Aufgebot oder eine solche Weisung gebraucht,

wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
123 IV 128Art. 221 Abs. 2 StGB, 21 ff. StGB; qualifizierte Brandstiftung, Versuch. Der qualifizierte Tatbestand setzt voraus, dass durch die Feuersbrunst, so wie sie sich ereignet hat, Leib und Leben von Menschen tatsächlich konkret gefährdet worden sind und dass der Täter im Sinne des direkten Vorsatzes um diese konkrete Gefährdung gewusst und sie gewollt hat. Angesichts der hohen Strafandrohung ist eine grosse Wahrscheinlichkeit der Verletzung von Leib und Leben und damit eine nahe Gefahr erforderlich (E. 2a). Der Täter ist wegen versuchter qualifizierter Brandstiftung schuldig zu sprechen, wenn z.B. dank rascher Hilfeleistung niemand konkret gefährdet wurde und bloss die subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind (E. 2b). Brand; Qualifizierte; Brandstiftung; Gefahr; Tatbestand; Gefährdet; Gefährdung; Täter; Versuch; Qualifizierten; Recht; Feuer; Verletzung; Wahrscheinlichkeit; Erfüllt; Urteil; Ereignet; Versuchte; Subjektiven; Sind; Schuldig; Qualifizierter; Gemeingefahr; Nicht; Schützt; Zuchthaus; Feuersbrunst; Drohung
119 IV 1Art. 123 und Art. 126 StGB: Abgrenzung zwischen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeit (E. 4). Art. 18 StGB: Was der Täter wusste, wollte oder womit er einverstanden war, sind im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde prinzipiell nicht zu überprüfende Tatfragen. Rechtsfrage ist jedoch, ob im Lichte der von der kantonalen Instanz festgestellten Tatsachen der Schluss auf Eventualvorsatz berechtigt erscheint (E. 5). Canton; Cantonale; L'auteur; été; Corporelle; être; Lésions; éventuel; Corporelles; L'autorité; Avait; Résultat; Cause; Voies; Simples; Consid; Atteinte; Point; Qu'il; Celui; Entre; Celle; Coups; D'une; Appréciation; Telle; Tribunal; était; Négligence; Atteintes
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