Pendente la causa, ogni coniuge ha diritto di sospendere la comunione domestica per la durata della procedura di divorzio.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PF170009 | Befehl / Rechtsschutz in klaren Fällen | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Entscheid; Grundstück; Rechtsmittel; Verfahren; Vorinstanzliche; Partei; Kammer; Parteien; Antrag; Sachverhalt; Eingabe; Vorinstanzlichen; Zufahrt; Stellung; Bestritten; Urteil; Begründet; Zutreffen; Parkplatz; Parkier; Stellungnahme; Zutreffend; Fällen; Rechtsmittelbelehrung; Rechtsschutz |
SG | HG.2005.14 | Entscheid Art. 26 Abs. 1 Ziff. 1 und 3 und Art. 50 PatG (SR 232.14) bzw. Art. 138 Abs. 1 lit. a und b und Art. 83 EPÜ (SR 0.232.142.2). Eine Erfindung ist im Patentgesuch so darzulegen, damit sie der Fachmann ausführen kann. Sie hat neu zu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit zu beruhen. Das Patent ist nichtig, wenn – wie der gerichtliche Sachverständige und das Deutsche Bundespatentgericht festhalten – in Bezug auf eine "einkomponentige Dichtmasse" die beanspruchte Zusammensetzung, insbesondere das darin enthaltende Vinylpolymere, nicht so dargelegt ist, dass ein Fachmann sie wiederholbar ausführen kann. Die Dichtmasse ist in Berücksichtigung einer deutschen Offenlegungsschrift nicht neu und beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Handelsgericht St. Gallen, 27. Oktober 2009, HG.2005.14). | Klägerin; Gutachten; Experte; Beklagte; Dichtmasse; Patent; Beklagten; Klägerinnen; Massnahme; Merkmal; Liegen; Kläg; Entscheid; Besondere; Experten; Eingabe; Stellt; Beschluss; Streitpatent; Insbesondere; Bundespatentgericht; Massnahmeverfahren; Handelsgericht; Genügend; Verfahren; Gutachtens |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
137 III 614 (5A_317/2011) | Art. 275 und 276 Abs. 1 ZPO, aArt. 137 Abs. 1 und 2 ZGB; Wirkungen vorsorglicher Massnahmen bei Abschluss des Scheidungsprozesses ohne Urteil; Abgrenzung der Zuständigkeiten von Massnahmengericht und Eheschutzgericht. Endet die Rechtshängigkeit der Scheidungsklage, ohne dass ein Urteil ergangen wäre, wirken die zur Regelung des Getrenntlebens angeordneten vorsorglichen Massnahmen so lange weiter, wie die Ehegatten getrennt bleiben und keiner von ihnen beim nunmehr zuständigen Eheschutzgericht die Abänderung verlangt (E. 3). | Mesures; Divorce; Elles; Provisionnelles; Recours; Conclu; Civil; Procédure; Pendant; Litispendance; Protectrices; Ordonnées; Action; Requête; Cause; Rayée; Demande; Contribution; Tribunal; Rôle; Effets; Consid; être; Séparée; Arrêt; Divorce; L'action; Avril; Parties |