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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 275 CCS dal 2022

Art. 275 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 275

a284

1 I genitori senza autorità parentale devono essere informati sugli avvenimenti particolari sopraggiunti nella vita del figlio e devono essere sentiti prima di decisioni importanti per lo sviluppo del figlio.

2 Essi, alla stregua del detentore dell’autorità parentale, possono chie­dere ai terzi che partecipano alle cure del figlio, segnatamente ai docenti e ai medici, informazioni sullo stato e sullo sviluppo di costui.

3 Le disposizioni sui limiti del diritto alle relazioni personali e sulla competenza si applicano per analogia.

284 Introdotto dal n. I 4 della LF del 26 giu. 1998, in vigore dal 1° gen. 2000 (RU 1999 1118; FF 1996 I 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 275 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220018Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Kinder; Vater; Mutter; Unterhalt; Berufung; Unterhalts; Vorinstanz; Betreuung; Überschuss; Gesuch; Phase; Pensum; Scheidung; Entscheid; Einkommen; Berufungskläger; Scheidungsverfahren; Ferien; Eltern; Scheidungsverfahrens; Woche; Bonus; %-Pensum; Gericht; Unterhaltsbeiträge; Bezahle; Partei; Gesuchsgegner; Bezahlen; Vaters
ZHPC180009Abänderung/Ergänzung eines ausländischen ScheidungsurteilsBeschwerde; Vorinstanz; Recht; Entscheid; Bezirksrat; Persönlichen; Verkehr; Abänderung; Verfahren; Beklagten; Oberlandesgericht; Zuständig; Ziffer; Antrag; Verkehrs; Wiederherstellung; Beschluss; Beantragt; Dresden; Zuständigkeit; Elterliche; Sorge; Rechtsbegehren; Anerkennung; Frist; Rechtsbegehrens; Regelung; Oberlandesgerichts; Beantragte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.443BesuchsrechtsregelungBeschwerde; Olten-Gösgen; Entscheid; Ferien; Beschwerdeführer; Besuch; Eltern; Kindsmutter; Regelung; Beistandschaft; Verwaltungsgericht; Zusatztage; Besuchswochenenden; Tochter; Recht; Gefährdungsmeldung; Sorge; Kindsvater; Woche; Begehren; Beantragt; Besuchsrecht; Treten; Beantragte; Zusatzferientage; Wochen; Kindes; Verfahrens; Gerader
SOVWBES.2019.427Regelung persönlicher VerkehrBesuch; Kindsmutter; Beschwerde; Vater; Tochter; Entscheid; Eltern; Kindes; Scheidung; Beschwerdeführer; Verkehr; Scheidungsurteil; Übernachtung; Besuchsrecht; Verwaltungsgericht; Samstag; übernachten; Recht; Kindsvater; Sonntag; Regelung; Verfahren; Urteil; Wochen; Besuche; Fahrzeug; Minuten; Reise; Verfahrens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 343 (5A_518/2013)Art. 275a Abs. 1 und 2 ZGB; Informationsrecht des Elternteils ohne elterliche Sorge. Zur Informationspflicht des Inhabers der elterlichen Sorge. Verhältnis zum Recht des anderen Elternteils, sich direkt bei Dritten zu erkundigen (E. 2.1). Parentale; Autorità; Genitore; Dell'; Figlio; Dell'autorità; Della; Civile; Essere; Diritto; Nella; Ricorso; Tribunale; Elternteils; Senza; Scolastici; Esercita; Obbligo; Sullo; Rapporti; Devono; Federale; Parentale; Elternteils; Sviluppo; Ordinare; L'altro; Genitori; Sorge; Elterliche
125 III 401Art. 156 ZGB i.V.m. Art. 275 ZGB und Art. 315a ZGB; Art. 53 OR und Art. 2 ÜbBest.BV; Zuständigkeit des Scheidungsrichters. An bestehende Kindesschutzmassnahmen und Anordnungen über den persönlichen Verkehr ist der Scheidungsrichter nicht gebunden, wenn sich seit Erlass der betreffenden Verfügungen die Verhältnisse geändert haben (E. 2b). Für die Regelung des persönlichen Verkehrs ist er auch dort sachlich zuständig, wo er beiden Ehegatten die elterliche Gewalt entzieht (E. 2c). Er missachtet den Vorrang des Bundesrechts nicht dadurch, dass er ohne Rücksicht auf ein vorausgegangenes Straferkenntnis die Frage eines Missbrauchs des Scheidungskinds abklärt (E. 3). Recht; Gericht; Kindes; Scheidung; Persönlichen; Zuständig; Kindesschutzmassnahme; Kindesschutzmassnahmen; Verkehr; Zuständigkeit; Behörde; Vormundschaftlichen; Richter; Elterliche; Ziffer; Gewalt; Behörden; Urteil; Richters; Regelung; Scheidungsrichter; Verfahren; Vormundschaft; Vormundschaftsbehörde; Urteil; Anordnung; Verhältnisse; Obergericht; Bundesgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
BreitschmidBasler Kommentar, 3. A.2006
HegnauerBerner Kommentar1997
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