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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 275 CPS dal 2020

Art. 275 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 27513. Messa in pericolo dell’ordine costituzionale. / Attentati contro l’ordine costituzionale

3. Messa in pericolo dell’ordine costituzionale.

Attentati contro l’ordine costituzionale

Chiunque commette un atto diretto a turbare o a mutare in modo illecito l’ordine fondato sulla Costituzione della Confederazione2 o di un Cantone3, è punito con una pena detentiva sino a cinque anni o con una pena pecuniaria.


1 Nuovo testo giusta il n. I della LF del 5 ott. 1950, in vigore dal 5 gen. 1951 (RU 1951 1 16; FF 1949 613).
2 RS 101
3 RS 131.211/.235


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 275 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT190030RechtsöffnungGesuch; Gesuchsgegner; Beschwerde; Recht; Rechtsöffnung; Verfahren; Winterthur; Entscheid; Betreibung; Beschwerdeverfahren; Urteil; Frist; Stellungnahme; Vorinstanz; Gericht; Stadt; Eingabe; Akten; Gesuchsgegners; Dispositiv; Ziffer; Partei; Verfahrens; Rückerstattungsentscheid; Definitive; Betreibungsamt; Dispositiv-Ziffer; Geltend

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 IV 102 (6B_697/2013)Rassendiskriminierung; öffentliche Verbreitung von rassendiskriminierenden Ideologien (Art. 261bis Abs. 2 StGB). Der sog. "Hitlergruss" in der Öffentlichkeit erfüllt den Tatbestand, wenn er sich nicht in einem eigenen Bekenntnis zur dadurch symbolisierten nationalsozialistischen Ideologie erschöpft, sondern nach den Umständen darauf gerichtet ist, unbeteiligte Dritte werbend für diese Ideologie zu gewinnen. Tatbestandsmässigkeit im konkreten Fall verneint (E. 2). Hitlergruss; Ideologie; Öffentlichkeit; Symbol; Hitlergruss; Symbole; Werbend; Verbreiten; Bundesrat; Person; Rassendiskriminierende; Gebärde; Rassistische; Bericht; Gruss; Verwendung; Recht; Tatbestand; Propaganda; Unbeteiligte; Beschwerde; Rassendiskriminierung; Veranstaltung; Verwendet; Gedanken; Personen; öffentlich; Zeichnet; Umstände
132 IV 132Art. 260ter Ziff. 1 StGB; Beteiligung an einer kriminellen Organisation. Der Tatbestand der Beteiligung an einer kriminellen Organisation ist auf kriminelle Zusammenschlüsse ausgerichtet, von denen eine ganz spezielle Bedrohung ausgeht. Abgrenzung zu einer familiär eng verbundenen Drogenhändlerbande (E. 5).
Organisation; Kriminelle; Kriminellen; Verbrechen; Recht; Urteil; Verbrecherische; Gruppe; Drogen; Unterstützung; Täter; Mitglieder; Organisiert; Hinweisen; Bande; Personen; Recht; Familiär; Delikt; Verbrecherischen; Beschwerde; Zweck; Tatbestand; Vorinstanz; Organisierte; Bundesgerichts; Gesetzbuch; Schweiz; Systematische; Verbrechens
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