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Obligationenrecht (OR)

Art. 275 OR vom 2023

Art. 275 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 275

Durch den Pachtvertrag verpflichten sich der Verpächter, dem Pächter eine nutzbare Sache oder ein nutzbares Recht zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse zu überlassen, und der Pächter, dafür einen Pachtzins zu leisten.

II. Geltungs­bereich >1. Wohn- und Ge­schäftsräume

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 275 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU11 08 56Art. 21a und 22a LPG. Verpachteter Wald ist sorgfältig zu nutzen. Das zuwach-sende Holz darf geschlagen werden. Erneuerungen und Änderungen am Pachtgegenstand, die über den ordentlichen Unterhalt hinausgehen, sowie Änderungen in der hergebrachten Bewirtschaftungsweise, die über die Pachtzeit hinaus von wesentlicher Bedeutung sein können, darf der Pächter nur mit schriftlicher Zustimmung des Verpächters vornehmen.Pacht; Pächter; Vorinstanz; Pachtgegenstand; Hinaus; Bewirtschaftung; Verpächter; Schlagen; Schriftlich; Gutachten; Bewirtschaftungsweise; Geschlagen; Beklagten; Bäume; Genutzt; Schriftliche; Zustimmung; Landwirtschaftlichen; Wesentlicher; Pachtzeit; Nutzbare; Grundstück; Bezahlen; Recht; Dafür; Hinausgehen; überlassen; Klägers; Augenschein
LU11 02 59Art. 253 ff. und 275 ff. OR. Abgrenzung Miete/PachtVertrag; Pacht; Kleininventar; Miete; Mietvertrag; Mietinventar; Pachtvertrag; Gebrauch; Inventar; Parteien; Vertrages; Mieter; Spreche; Verzeichnis; Geschäft; überlassen; Vertragsverhältnis; Zusammenhang; Mietzins; Recht; Vorliegen; Mietvertrages; Gebrauchsüberlassung; Kleininventars; Qualifikation; Verpflichtung; Indiz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGK 2015/6Entscheid Personalrecht, Verfahren, Vertragsqualifikation, Art. 5 Abs. 1 BV, Art. 6 Abs. 1 Vertrag; Arbeit; Trags; Mensa; Vertrags; Hinweis; Klagten; Verwaltung; Beklagten; Recht; öffentlich; Hinweisen; Person; Kanton; öffentlich-rechtlich; Betrieb; Parteien; Arbeitsverhältnis; Kantons; Staat; Klägers; PersG; Pacht; Verfahren; Klage; Arbeitsvertrag; Zuständigkeit; Mensakommission
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 257Beendigung der Unternehmenspacht. Verletzung der Rückgabepflicht durch den Pächter in Bezug auf den Kundenstamm. Nachvertragliches Konkurrenzverbot und Pauschalierung des Schadenersatzes (E. 1-4)? Pacht; Vertrag; Pächter; Verpächter; Konkurrenzverbot; Kunden; Rückgabe; Recht; Vertragliche; Geschäft; Schaden; Pacht; Obergericht; Vertragsverhältnis; Urteil; Pachtvertrag; Entschädigung; Klagten; Kundenstamm; Beklagten; Pachtzins; Vermieter; Faktische; Beendigung; Nachvertragliche; Vorinstanz; Anspruch; Unternehmen; Rückgabepflicht
112 II 35Rechtsnatur der entgeltlichen Überlassung eines zum Finanzvermögen einer Gemeinde gehörenden Vermögensteils. Eine Vereinbarung, wonach eine Gemeinde während einer gewissen Zeit einem Bauern gegen Entrichtung einer Abgabe eine nicht Bestandteil des Verwaltungsvermögens bildende Weide zu Nutzen und Gebrauch überlässt, stellt einen Pachtvertrag i.S. von Art. 275 ff. OR dar. Droit; Recours; Commune; Cantonal; Conclu; Arrêt; Demande; Pâturage; Fédéral; Parties; Civil; Contrat; Public; Privé; Nullité; L'objet; Zurbuchen; Cause; Cantonale; Effet; Pâturages; Communaux; Ferme; Contre; Qu'elle; Verrières; L'arrêt; Rejet; Quelle; Tribunal
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