Art. 275 OR vom 2023
Art. 275
Durch den Pachtvertrag verpflichten sich der Verpächter, dem Pächter eine nutzbare Sache oder ein nutzbares Recht zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse zu überlassen, und der Pächter, dafür einen Pachtzins zu leisten.
II. Geltungsbereich >1. Wohn- und Geschäftsräume
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 11 08 56 | Art. 21a und 22a LPG. Verpachteter Wald ist sorgfältig zu nutzen. Das zuwach-sende Holz darf geschlagen werden. Erneuerungen und Änderungen am Pachtgegenstand, die über den ordentlichen Unterhalt hinausgehen, sowie Änderungen in der hergebrachten Bewirtschaftungsweise, die über die Pachtzeit hinaus von wesentlicher Bedeutung sein können, darf der Pächter nur mit schriftlicher Zustimmung des Verpächters vornehmen. | Pacht; Pächter; Vorinstanz; Pachtgegenstand; Hinaus; Bewirtschaftung; Verpächter; Schlagen; Schriftlich; Gutachten; Bewirtschaftungsweise; Geschlagen; Beklagten; Bäume; Genutzt; Schriftliche; Zustimmung; Landwirtschaftlichen; Wesentlicher; Pachtzeit; Nutzbare; Grundstück; Bezahlen; Recht; Dafür; Hinausgehen; überlassen; Klägers; Augenschein |
LU | 11 02 59 | Art. 253 ff. und 275 ff. OR. Abgrenzung Miete/Pacht | Vertrag; Pacht; Kleininventar; Miete; Mietvertrag; Mietinventar; Pachtvertrag; Gebrauch; Inventar; Parteien; Vertrages; Mieter; Spreche; Verzeichnis; Geschäft; überlassen; Vertragsverhältnis; Zusammenhang; Mietzins; Recht; Vorliegen; Mietvertrages; Gebrauchsüberlassung; Kleininventars; Qualifikation; Verpflichtung; Indiz |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
131 III 257 | Beendigung der Unternehmenspacht. Verletzung der Rückgabepflicht durch den Pächter in Bezug auf den Kundenstamm. Nachvertragliches Konkurrenzverbot und Pauschalierung des Schadenersatzes (E. 1-4)? | Pacht; Vertrag; Pächter; Verpächter; Konkurrenzverbot; Kunden; Rückgabe; Recht; Vertragliche; Geschäft; Schaden; Pacht; Obergericht; Vertragsverhältnis; Urteil; Pachtvertrag; Entschädigung; Klagten; Kundenstamm; Beklagten; Pachtzins; Vermieter; Faktische; Beendigung; Nachvertragliche; Vorinstanz; Anspruch; Unternehmen; Rückgabepflicht |
112 II 35 | Rechtsnatur der entgeltlichen Überlassung eines zum Finanzvermögen einer Gemeinde gehörenden Vermögensteils. Eine Vereinbarung, wonach eine Gemeinde während einer gewissen Zeit einem Bauern gegen Entrichtung einer Abgabe eine nicht Bestandteil des Verwaltungsvermögens bildende Weide zu Nutzen und Gebrauch überlässt, stellt einen Pachtvertrag i.S. von Art. 275 ff. OR dar. | Droit; Recours; Commune; Cantonal; Conclu; Arrêt; Demande; Pâturage; Fédéral; Parties; Civil; Contrat; Public; Privé; Nullité; L'objet; Zurbuchen; Cause; Cantonale; Effet; Pâturages; Communaux; Ferme; Contre; Qu'elle; Verrières; L'arrêt; Rejet; Quelle; Tribunal |