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Code civil suisse (CC)

Art. 274 CC de 2023

Art. 274 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 274

302

1 Le père et la mère doivent veiller à ne pas perturber les relations de l’enfant avec l’autre parent et à ne pas rendre l’éducation plus diffi­cile.

2 Si les relations personnelles compromettent le développement de l’enfant, si les père et mère qui les entretiennent violent leurs obli­ga­tions, s’ils ne se sont pas souciés sérieusement de l’enfant ou s’il existe d’autres justes motifs, le droit d’entretenir ces relations peut leur être refusé ou retiré.

3 Si les père et mère ont consenti à l’adoption de leur enfant ou s’il peut être fait abstraction de leur consentement, le droit aux rela­tions per­sonnelles cesse lorsque l’enfant est placé en vue d’une adoption.

302 Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 25 juin 1976, en vigueur depuis le 1er janv. 1978 (RO 1977 237; FF 1974 II 1).

II. Tiers >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 274 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220074Aufhebung BeistandschaftVater; KESB-act; Beschwerde; Richt; Mutter; Beiständin; Eltern; Kindes; Bülach; Besuche; Entscheid; Beschwerdeführer; Besuchsrecht; Kontakt; Besuchsrechts; Beistand; Wille; Rechtsbeistandschaft; Besuchsrechtsbeistandschaft; Willen; BR-act; Beschwerdegegnerin; Bezirksrat; Partner; Vaters; Situation; Beistandschaft; Fest; Positiv
ZHPQ220080Persönlicher VerkehrBeschwerde; Besuch; Beschwerdeführer; Lichen; Vater; Eltern; Vorinstanz; Entscheid; Phase; Kindes; Recht; Über; Kontakt; Besuche; Mutter; Tochter; Verfahren; BR-act; Verkehr; Beschwerdegegner; Betreuung; Regelung; Besuchsrecht; Positiv; Mittag; Persönlichen; Woche; Beschwerdegegnerin; Vorsorglich; Bezirk
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.443BesuchsrechtsregelungBeschwerde; Olten-Gösgen; Entscheid; Ferien; Beschwerdeführer; Besuch; Eltern; Kindsmutter; Regelung; Beistandschaft; Verwaltungsgericht; Zusatztage; Besuchswochenenden; Tochter; Recht; Gefährdungsmeldung; Sorge; Kindsvater; Woche; Begehren; Beantragt; Besuchsrecht; Treten; Beantragte; Zusatzferientage; Wochen; Kindes; Verfahrens; Gerader
SOVWBES.2019.427Regelung persönlicher VerkehrBesuch; Kindsmutter; Beschwerde; Vater; Tochter; Entscheid; Eltern; Kindes; Scheidung; Beschwerdeführer; Verkehr; Scheidungsurteil; Übernachtung; Besuchsrecht; Verwaltungsgericht; Samstag; übernachten; Recht; Kindsvater; Sonntag; Regelung; Verfahren; Urteil; Wochen; Besuche; Fahrzeug; Minuten; Reise; Verfahrens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 209 (5A_755/2020)
Regeste
Art. 274a ZGB und Art. 27 Abs. 2 PartG . Voraussetzungen, unter denen einer Drittperson, insbesondere dem früheren eingetragenen Partner des Vaters oder der früheren eingetragenen Partnerin der Mutter, ein Anspruch auf persönlichen Verkehr mit Kindern eingeräumt werden kann. Kreis der Drittpersonen im Sinne von Art. 274a ZGB (E. 5). Definition des Kriteriums der ausserordentlichen Umstände (E. 5.1) und desjenigen des Wohls des Kindes (E. 5.2). Wurde das Kind im Rahmen eines gemeinsamen Elternplans der eingetragenen Partner oder Partnerinnen gezeugt und wuchs es innerhalb der von ihnen gebildeten Paarbeziehung auf, so liegt es grundsätzlich im Wohle des Kindes, den persönlichen Verkehr mit der früheren Partnerin oder dem früheren Partner des gesetzlichen Elternteils aufrechtzuerhalten (E. 5.2). Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts in dieser Angelegenheit (E. 5.3).
Enfant; Parent; L'enfant; Relation; Consid; Person; Nelles; Droit; Personne; Relations; Personnelles; Arrêt; Entre; Partner; Parents; Intérêt; Février; Tiers; Arrêts; Partenaire; Après; Enfants; Parental; L'intérêt; Avril; Enregistré; Décision; Exception; Cit; Ex-partenaire
126 III 219Errichtung einer Beistandschaft (Art. 308 ZGB). Wenn ein Besuchsrecht wegen Gefährdung des Kindeswohls gestützt auf Art. 274 Abs. 2 ZGB verweigert wird und auch die Voraussetzungen für ein begleitetes Besuchsrecht nicht erfüllt sind, besteht kein Raum für die Anordnung einer Beistandschaft gemäss Art. 308 ZGB, die eine künftige Annäherung zwischen den Kindern und dem betreffenden Elternteil fördern soll. Kinder; Beistand; Besuchsrecht; Beistandschaft; Obergericht; Beklagten; Kontakt; Anordnung; Urteil; Kindern; Vater; Eltern; Verkehr; Kindes; Kantons; Amtsgericht; Luzern; Persönlichen; Elternteil; Kindeswohl; Berufung; Hinweis; Aufzuheben; Wiederannäherung; Gewalt; Vorinstanz; Besuchsrechtes; Hochdorf; Kindeswohls; Errichtung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-7321/2014Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Kindes; Vorinstanz; Recht; Entscheid; Verfügung; Asylgesuch; Frankreich; Fochten; Tochter; Mitgliedstaat; Verfahren; Dublin-III-VO; Wegweisung; Angefochtene; Behörden; Gehör; Sachverhalt; Bundesverwaltungsgericht; Mutter; Zuständig; Staat; Französischen; Anspruch; Beiständin; Kindesschutzmassnahme; Aufhebung; Vollzug

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ingeborg Schwenzer, Michelle CottierBasler Kommentar zum Zivilgesetzbuch I2014
Andrea Büch-ler, Annatina WirzKommentar Scheidung2011
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