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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 274SCC from 2021

Art. 274 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 2741D. Contact / I. Parents and children / 2. Restrictions

2. Restrictions

1 The father and the mother must refrain from any conduct that impairs the child’s relationship with the other parent or makes the task of the person with custody more difficult.2

2 Where contact with the child is not in its best interests, or the parents breach their duties in the course of such contact or have not cared for the child to any meaningful degree, or other good cause exists, the parents’ right of contact with the child may be refused or withdrawn.

3 Where the parents have consented to the adoption of their child or their consent may be dispensed with, their right of contact with the child is extinguished as soon as the child is placed in foster care with a view to future adoption.


1 Amended by No I 1 of the FA of 25 June 1976, in force since 1 Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
2 Amended by No I 4 of the FA of 26 June 1998, in force since 1 Jan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 274 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220074Aufhebung BeistandschaftVater; KESB-act; Beschwerde; Richt; Mutter; Beiständin; Eltern; Kindes; Bülach; Besuche; Entscheid; Beschwerdeführer; Besuchsrecht; Kontakt; Besuchsrechts; Beistand; Wille; Rechtsbeistandschaft; Besuchsrechtsbeistandschaft; Willen; BR-act; Beschwerdegegnerin; Bezirksrat; Partner; Vaters; Situation; Beistandschaft; Fest; Positiv
ZHPQ220080Persönlicher VerkehrBeschwerde; Besuch; Beschwerdeführer; Lichen; Vater; Eltern; Vorinstanz; Entscheid; Phase; Kindes; Recht; Über; Kontakt; Besuche; Mutter; Tochter; Verfahren; BR-act; Verkehr; Beschwerdegegner; Betreuung; Regelung; Besuchsrecht; Positiv; Mittag; Persönlichen; Woche; Beschwerdegegnerin; Vorsorglich; Bezirk
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.443BesuchsrechtsregelungBeschwerde; Olten-Gösgen; Entscheid; Ferien; Beschwerdeführer; Besuch; Eltern; Kindsmutter; Regelung; Beistandschaft; Verwaltungsgericht; Zusatztage; Besuchswochenenden; Tochter; Recht; Gefährdungsmeldung; Sorge; Kindsvater; Woche; Begehren; Beantragt; Besuchsrecht; Treten; Beantragte; Zusatzferientage; Wochen; Kindes; Verfahrens; Gerader
SOVWBES.2019.427Regelung persönlicher VerkehrBesuch; Kindsmutter; Beschwerde; Vater; Tochter; Entscheid; Eltern; Kindes; Scheidung; Beschwerdeführer; Verkehr; Scheidungsurteil; Übernachtung; Besuchsrecht; Verwaltungsgericht; Samstag; übernachten; Recht; Kindsvater; Sonntag; Regelung; Verfahren; Urteil; Wochen; Besuche; Fahrzeug; Minuten; Reise; Verfahrens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 209 (5A_755/2020)
Regeste
Art. 274a ZGB und Art. 27 Abs. 2 PartG . Voraussetzungen, unter denen einer Drittperson, insbesondere dem früheren eingetragenen Partner des Vaters oder der früheren eingetragenen Partnerin der Mutter, ein Anspruch auf persönlichen Verkehr mit Kindern eingeräumt werden kann. Kreis der Drittpersonen im Sinne von Art. 274a ZGB (E. 5). Definition des Kriteriums der ausserordentlichen Umstände (E. 5.1) und desjenigen des Wohls des Kindes (E. 5.2). Wurde das Kind im Rahmen eines gemeinsamen Elternplans der eingetragenen Partner oder Partnerinnen gezeugt und wuchs es innerhalb der von ihnen gebildeten Paarbeziehung auf, so liegt es grundsätzlich im Wohle des Kindes, den persönlichen Verkehr mit der früheren Partnerin oder dem früheren Partner des gesetzlichen Elternteils aufrechtzuerhalten (E. 5.2). Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts in dieser Angelegenheit (E. 5.3).
Enfant; Parent; L'enfant; Relation; Consid; Person; Nelles; Droit; Personne; Relations; Personnelles; Arrêt; Entre; Partner; Parents; Intérêt; Février; Tiers; Arrêts; Partenaire; Après; Enfants; Parental; L'intérêt; Avril; Enregistré; Décision; Exception; Cit; Ex-partenaire
126 III 219Errichtung einer Beistandschaft (Art. 308 ZGB). Wenn ein Besuchsrecht wegen Gefährdung des Kindeswohls gestützt auf Art. 274 Abs. 2 ZGB verweigert wird und auch die Voraussetzungen für ein begleitetes Besuchsrecht nicht erfüllt sind, besteht kein Raum für die Anordnung einer Beistandschaft gemäss Art. 308 ZGB, die eine künftige Annäherung zwischen den Kindern und dem betreffenden Elternteil fördern soll. Kinder; Beistand; Besuchsrecht; Beistandschaft; Obergericht; Beklagten; Kontakt; Anordnung; Urteil; Kindern; Vater; Eltern; Verkehr; Kindes; Kantons; Amtsgericht; Luzern; Persönlichen; Elternteil; Kindeswohl; Berufung; Hinweis; Aufzuheben; Wiederannäherung; Gewalt; Vorinstanz; Besuchsrechtes; Hochdorf; Kindeswohls; Errichtung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-7321/2014Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Kindes; Vorinstanz; Recht; Entscheid; Verfügung; Asylgesuch; Frankreich; Fochten; Tochter; Mitgliedstaat; Verfahren; Dublin-III-VO; Wegweisung; Angefochtene; Behörden; Gehör; Sachverhalt; Bundesverwaltungsgericht; Mutter; Zuständig; Staat; Französischen; Anspruch; Beiständin; Kindesschutzmassnahme; Aufhebung; Vollzug

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ingeborg Schwenzer, Michelle CottierBasler Kommentar zum Zivilgesetzbuch I2014
Andrea Büch-ler, Annatina WirzKommentar Scheidung2011
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