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Obligationenrecht (OR)

Art. 274 OR vom 2023

Art. 274 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 274

274g107

107 Aufgehoben durch Anhang 1 Ziff. II 5 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, mit Wirkung seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

108 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 15. Dez. 1989, in Kraft seit 1. Juli 1990 (AS 1990 802; BBl 1985 I 1389). Siehe auch Art. 5 der SchlB zu den Tit. VIII und VIIIbis am Schluss des OR.

A. Begriff und Gel­tungsbereich >I. Begriff >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 274 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF190001AusweisungMiete; Beschwerde; Mieter; Entscheid; Zustellung; Verfügung; Vermieterin; Partei; Gesuch; Vorinstanz; Schlichtungsbehörde; Verfahren; Stadt; Vergleich; Parteien; Focht; Gesuchsgegner; Nichtig; Gericht; Stadtamman; Erstinstanzlichen; Entscheide; Schrieb; Beschluss; Nichtigkeit; Nichtig; Obergericht; Angefochtene
ZHLF120032Rechtsschutz in klaren Fällen / AusweisungAusweisung; Kündigung; Recht; Beklagten; Zahlung; Mietzins; Berufung; Verfahren; Frist; Mieter; Summarische; Mietverhältnis; Frist; Entscheid; Mietrechtliche; Ausweisungsrichter; Überweisung; Einzelgericht; Ausweisungsverfahren; Partei; Vermieter; Urteil; Treuwidrigkeit; Focht; Beschwerde; Anfechtung; Summarischen; Bundesgericht; Bezirksgerichts
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB140012Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Uster vom 30. April 2014 (BV130028-I)Rekurs; Rekurrent; Rekursgegnerin; Rekurrenten; Schlichter; Verbände; Schlichtungsbehörde; Miete; Mieter; Vorschlag; Recht; Bezirks; Interesse; Vorschlags; Tischen; Bezirksgericht; Entscheid; Interessen; Vorschlagsrecht; Wahlvorschläge; Wahlvorschlag; Wahlbehörde; Vorgeschlagen; Beschluss; Beisitzer; Pacht; Person; Verfahren; Paritätisch
ZHVR140005Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Meilen vom 3. Juni 2014 (BP140051)Rekurrent; Rekurs; Rekurrenten; Verbände; Rekursgegner; Schlichtungsbehörde; Schlichter; Miete; Wahlbehörde; Mieter; Interesse; Recht; Bezirk; Interessen; Vorschlag; Tischen; Verband; Wahlvorschläge; Mitglied; Beschluss; Vorgeschlagen; Pacht; Gehör; Paritätisch; Verfahren; Vorgeschlagene; Wählt; Paritätische; Vermieter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 47 (4A_191/2019) Art. 200 Abs. 1 ZPO ; sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid. Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörde im Sinne von Art. 200 Abs. 1 ZPO ist im reinen Schlichtungsverfahren grundsätzlich von den tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei auszugehen. Ergibt sich, dass die paritätische Schlichtungsbehörde sachlich offensichtlich nicht zuständig ist, darf sie das Verfahren durch Nichteintretensentscheid beenden (E. 3 und 4). Schlichtung; Schlichtungsbehörde; Sachlich; Zivil; Eintreten; Paritätisch; Urteil; Sachliche; Prozess; Paritätische; Zuständigkeit; Miete; Schlichtungsverfahren; Nichteintretensentscheid; Zuständig; Partei; Kantons; Verfahren; Zivilprozessordnung; Pacht; Geschäftsräumen; Recht; Entscheid; Gericht; Beschwerde; Streitigkeit
139 III 38 (4A_495/2012)Art. 248 lit. a i.V.m. Art. 250 ZPO; § 3 lit. f der Vollzugsverordnung des Kantons Schwyz zum Schweizerischen Obligationenrecht vom 25. Oktober 1974; Mieterausweisung. Eine Mieterausweisung kann einzig beim Vorliegen eines klaren Falles nach Massgabe von Art. 248 lit. b i.V.m. Art. 257 ZPO in einem summarischen Verfahren erwirkt werden. Eine kantonale Bestimmung, welche die Mieterausweisung allgemein dem summarischen Verfahren im Sinne von Art. 248 lit. a i.V.m. 250 ZPO zuweisen will, verstösst gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (E. 2).
Verfahren; Summarische; Summarischen; Ausweisung; Bundes; Zivil; Mieter; Recht; Vorinstanz; Verfahrens; Zivilprozessordnung; Mieterausweisung; Obligationenrecht; Angelegenheiten; Ständerat; Kantone; Katalog; Kantonale;Fälle; Bundesrecht; Nationalrat; Zuweisen; Kantonen; Behandelnden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
RAYMOND BISANG ANDERE Kommentar, 3. Aufl.2008
PeterHigi Kommentar, Obligationenrecht1996
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