E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 273 ZPO vom 2023

Art. 273 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 273

Verfahren

1 Das Gericht führt eine mündliche Verhandlung durch. Es kann nur darauf verzich­ten, wenn der Sachverhalt aufgrund der Eingaben der Parteien klar oder unbestritten ist.

2 Die Parteien müssen persönlich erscheinen, sofern das Gericht sie nicht wegen Krankheit, Alter oder anderen wichtigen Gründen dispensiert.

3 Das Gericht versucht, zwischen den Parteien eine Einigung herbeizuführen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 273 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRE220004Eheschutz (Prozesskostenbeitrag, unentgeltliche Rechtspflege)Recht; Gesuch; Beschwerde; Prozesskosten; Gesuchs; Unentgeltliche; Vorinstanz; Gesuchsgegner; Verfahren; Partei; Rechtspflege; Eingabe; Vorschuss; Prozesskostenbeitrag; Entscheid; Beitrags; Parteien; Unentgeltlichen; Gericht; Verfügung; Unterlagen; Zusprechung; Prozesskostenbeitrags; Frist; Gehör; Finanziell; Rechtlich; Eheschutz; Deverfahren; Vorliegen
ZHLY220008Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Berufung; Berufungskläger; Recht; Berufungsbeklagte; Partei; Lichen; Vorinstanz; Verfahren; Parteien; Unentgeltlich; Kinder; Unentgeltliche; Berufungsbeklagten; Anhörung; Verhandlung; Berufungsklägers; Entscheid; Sachverhalt; Verfügung; Unterhalt; Unterhalts; Beklagten; Rechtspflege; Scheidung; Gericht; Prozesskosten; Verfahrens; Massnahmen; Prozesskostenvorschuss; Berufungsverfahren
Dieser Artikel erzielt 60 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2019.27 (AG.2020.294)GetrenntlebenBerufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Kinder; Entscheid; Werden; Unterhalt; Kindes; Partei; Eltern; Tochter; Parteien; Gericht; Unterhalts; Stellt; Gemäss; Berufungsbeklagten; Ehemann; Ehefrau; Rechts; Familienrechtliche; Sexuell; Überschuss; Mündlich; Kommen; Sexuelle; Worden; Bedarf; Schriftlich
AGAGVE 2013 7676 Art. 241 ZPO; Art. 328 Abs. 1 lit. c ZPO. Gerichtliche Vergleiche überAngelegenheiten, die - wie der Ehegattenunterhalt - der freien Verfügungsgewalt der Parteien unterstehen, bedürfen im Rahmen eines Eheschutzverfahrens keiner gerichtlichen Genehmigung. Ein solcher gerichtlicher Vergleich hat die... Vergleich; Verfahren; Verfahren; Parteien; Kommentar; Entscheid; Einbarung; Zivilprozess; Verfügung; Gerichtliche; Gleichs; Verfahrens; Gericht; Genehmigung; Kommentar; Vorinstanz; Lichen; Eheschutzverfahren; Schen; Rechtskräftigen; Gungsgewalt; Entscheids; Freien; Einbarungen; Verfügungsgewalt; Angelegenheiten; Rechtsmittel; Berufung; Rechtsbehelf; Regel
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
80 II 294Vaterschaftsklage. 1. Beweis der Beiwohnung durch die Aussagen der Mutter im Parteiverhör gemäss Art. 273 ff. der bernischen ZPO (Art. 8 und 314 Abs. 1 ZGB). 2. Feststellungen über den Reifegrad des Kindes, welche die durch den Geschlechtsverkehr der Mutter mit einem Dritten begründeten Zweifel über die Vaterschaft des Beklagten (Art. 314 Abs. 2 ZGB) zu zerstreuen vermögen. Beweis; Partei; Mutter; Recht; Parteiverhör; Vater; Vorinstanz; Aussage; Wahrscheinlich; Vaterschaft; Richter; Aussagen; Beklagten; Zeugung; Gutachten; Wahrscheinlichkeit; Beweismittel; Geschlechtsverkehr; Indiz; Bundesrecht; Beiwohnung; Wahrheit; Prozessrecht; Liegende; Dekade; Tragzeit; Feststellung; LABHARDT; Indizien

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Vontobel Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]2013
Hinweis Gasser, RickliKommentar2012
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz