Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
Der Art. 273 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.
Art. 273 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS220111 | Arrest | Arrest; Beschwerde; SchKG; Beschwerdeführer; Entscheid; Forderung; Biger; Recht; Schweiz; Entscheide; LugÜ; Gläubiger; Betreibung; Arrestgr; Schuldner; Arrestbefehl; Vorinstanz; Gericht; Raiffeisen; Beschwerdegegner; Raiffeisenbank; Gerichtlich; Zivil; Kantons; Verfügung; Aufl; Vollstreckbar; Forderungen; Konto; Staat |
ZH | PS190092 | Fristverlängerung / Arrest / Verfügung vom 8. Oktober 2018 (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Arrest; Frist; Beschwerdegegnerin; Recht; SchKG; Beschwerdeführerin; Betreibungsamt; Verfügung; Fristerstreckung; Arresteinsprache; Vertrauen; Vorinstanz; Vertrauens; Verfahren; Vertrauensschutz; Arrestgesuch; Einsprache; Aufsichtsbehörde; Formell; Arrestgericht; Rückwirkend; Zustellung; Interesse; Entscheid; Angefochten; Aufzuheben; Sachverhalt; Angefochtene |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB080017 | Gerichtsgebühr nach aLugÜ (Vollstreckbarerklärung) | Beschwerde; Arrest; Verfahren; Recht; Gerichtsgebühr; Staat; LugÜ; Vollstreckbarerklärung; Beschwerdeführer; SchKG; Gebühr; Angefochtene; Kostenbeschwerde; Haftung; Angefochtenen; Einzelrichter; Deutsche; Kommentar; Hinw; Gebühren; Staats; Kanton; Beschwerdegegner; Verfügung; Setze; Rechtlich; Staates; Deutschen |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 III 93 (5A_83/2012) | Art. 273 SchKG; Haftung für Arrestschaden. Prüfung der Widerrechtlichkeit als Voraussetzung zur verschuldensunabhängigen Haftung (E. 4.1 und 4.2). | Arrest; Beschwerde; SchKG; Obergericht; Arresteinsprache; Haftung; Schaden; Urteil; Einsprache; Beschwerdeführerin; Schadenersatz; Arrestschaden; Arrestes; Interlaken; Verschieden; Liegenschaft; Prüfung; Vorfrage; Gerichtskreis; Schadenersatzprozess; Zivilsachen; Beurteilt; Bundesgericht; Obergerichts; Entscheid; Arresteinspracheentscheid; Botschaft; Ungerechtfertigte |
126 III 485 | Art. 86 OG und Art. 273 ff. SchKG; Rechtsmittel gegen die Verpflichtung des Arrestgläubigers zur Sicherheitsleistung. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1). Kantonales Recht, das betreffend Sicherheitsleistung des Arrestgläubigers ein vom Einspracheverfahren gesondertes und damit gleichlaufendes Rechtsmittelverfahren vorsieht, ist bundesrechtswidrig (E. 2). | Opposizione; Sequestro; Della; Garanzia; Diritto; Decisi; Procedura; Decisione; Canto; Corso; Federale; Rimedi; Dell'; Ricorso; Contro; Opposizione; Debitore; Appello; Creditore; Decreto; Cantonale; Pretore; Essere; Possono; Sequestro; Rimedio; Giudice; Quindi; Prestazione; Tribunale |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Jolanta Kren Kostkiewicz | Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG | 2017 |
Walter A. Stoffel | Basler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuld- betreibung und Konkurs | 2010 |