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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Der Art. 273 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 273 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220111ArrestArrest; Beschwerde; SchKG; Beschwerdeführer; Entscheid; Forderung; Biger; Recht; Schweiz; Entscheide; LugÜ; Gläubiger; Betreibung; Arrestgr; Schuldner; Arrestbefehl; Vorinstanz; Gericht; Raiffeisen; Beschwerdegegner; Raiffeisenbank; Gerichtlich; Zivil; Kantons; Verfügung; Aufl; Vollstreckbar; Forderungen; Konto; Staat
ZHPS190092Fristverlängerung / Arrest / Verfügung vom 8. Oktober 2018 (Beschwerde über ein Betreibungsamt) Beschwerde; Arrest; Frist; Beschwerdegegnerin; Recht; SchKG; Beschwerdeführerin; Betreibungsamt; Verfügung; Fristerstreckung; Arresteinsprache; Vertrauen; Vorinstanz; Vertrauens; Verfahren; Vertrauensschutz; Arrestgesuch; Einsprache; Aufsichtsbehörde; Formell; Arrestgericht; Rückwirkend; Zustellung; Interesse; Entscheid; Angefochten; Aufzuheben; Sachverhalt; Angefochtene
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB080017Gerichtsgebühr nach aLugÜ (Vollstreckbarerklärung)Beschwerde; Arrest; Verfahren; Recht; Gerichtsgebühr; Staat; LugÜ; Vollstreckbarerklärung; Beschwerdeführer; SchKG; Gebühr; Angefochtene; Kostenbeschwerde; Haftung; Angefochtenen; Einzelrichter; Deutsche; Kommentar; Hinw; Gebühren; Staats; Kanton; Beschwerdegegner; Verfügung; Setze; Rechtlich; Staates; Deutschen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 93 (5A_83/2012)Art. 273 SchKG; Haftung für Arrestschaden. Prüfung der Widerrechtlichkeit als Voraussetzung zur verschuldensunabhängigen Haftung (E. 4.1 und 4.2). Arrest; Beschwerde; SchKG; Obergericht; Arresteinsprache; Haftung; Schaden; Urteil; Einsprache; Beschwerdeführerin; Schadenersatz; Arrestschaden; Arrestes; Interlaken; Verschieden; Liegenschaft; Prüfung; Vorfrage; Gerichtskreis; Schadenersatzprozess; Zivilsachen; Beurteilt; Bundesgericht; Obergerichts; Entscheid; Arresteinspracheentscheid; Botschaft; Ungerechtfertigte
126 III 485Art. 86 OG und Art. 273 ff. SchKG; Rechtsmittel gegen die Verpflichtung des Arrestgläubigers zur Sicherheitsleistung. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1). Kantonales Recht, das betreffend Sicherheitsleistung des Arrestgläubigers ein vom Einspracheverfahren gesondertes und damit gleichlaufendes Rechtsmittelverfahren vorsieht, ist bundesrechtswidrig (E. 2). Opposizione; Sequestro; Della; Garanzia; Diritto; Decisi; Procedura; Decisione; Canto; Corso; Federale; Rimedi; Dell'; Ricorso; Contro; Opposizione; Debitore; Appello; Creditore; Decreto; Cantonale; Pretore; Essere; Possono; Sequestro; Rimedio; Giudice; Quindi; Prestazione; Tribunale

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Jolanta Kren Kostkiewicz Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs SchKG2017
Walter A. StoffelBasler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuld- betreibung und Konkurs2010
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