Das Gericht stellt den Sachverhalt von Amtes wegen fest.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY210002 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Kläger; Beklagte; Derung; Berufung; Unterhalt; änderung; Betreuung; Beklagten; Persönlich; Einkommen; Vorinstanz; Kinder; Partei; Abänderung; Gesuch; Partnerin; Klägers; Könne; Monatlich; Massnahme; Entscheid; Tätig; Stelle; Stellt; Parteien; Unentgeltliche; Rechtspflege; Folgen; Möglich |
ZH | LE190041 | Eheschutz | Gesuch; Fähigkeit; Recht; Gesuchsgegner; Berufung; Arbeitsunfähigkeit; Parteien; Unfall; Verpflichten; Unentgeltliche; Arbeitsfähigkeit; Vorinstanz; Unterhaltsbeiträge; Einkommen; Taggeld; Monatlich; Arztzeugnis; Gesuchsteller; Arbeitsfähig; Bezahlen; Entscheid; Bezahlen; Berufungsverfahren; Verfahren; Rechtspflege; Gründet; Anträge; III/B |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZB.2020.41 (AG.2021.148) | Getrenntleben | Ehefrau; Berufung; Kinder; Ehemann; Entscheid; Unterhalt; Ehegatte; Zivilgericht; Unterhalts; Angefochten; Ehegatten; Monatlich; Betreuung; Partei; Oktober; Einkommen; Bedarf; Werden; Betreuungs; Angefochtener; Kosten; Monatliche; Januar; Gericht; Parteien; Nettoeinkommen; Beantragt; Familienrechtliche; Verfahren; Berufungsverfahren |
BS | ZB.2021.8 (AG.2021.417) | Scheidung (BGer 5A_767/2021 vom 20. Dezember 2021) | Berufung; Berufungsklägerin; Zivilgericht; Berufungsbeklagte; Unterhalt; Entscheid; Zivilgerichts; Scheidung; Partei; Berufungsbeklagten; Gemäss; Unterhalts; Gericht; Februar; Zivilgerichtsakten; Parteien; Vorliegend; Einkommen; Eheliche; Nacheheliche; Liegende; Vorliegende; Vereinbarung; Werden; Vermögen; Appellation; Ehelichen; Appellationsgericht; Steuererklärung; Nachehelichen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
116 IV 211 | Art. 173 und 32 StGB; üble Nachrede durch eine Prozesspartei. 1. Wer anlässlich eines Vermittlungs- oder Gerichtsverfahrens ehrenrührige Behauptungen aufstellt, kann sich über den Entlastungsbeweis von Art. 173 Ziff. 2 StGB hinaus auf die entsprechenden Verfahrensbestimmungen (z.B. die Darlegungs- und Begründungspflicht) berufen, sofern die Äusserungen den gebotenen Sachbezug haben und nicht über das Notwendige hinausgehen, der Täter nicht wider besseres Wissen handelt und blosse Vermutungen als solche bezeichnet. Innert dieser Grenzen können ehrverletzende Äusserungen prinzipiell durch Art. 32 StGB in Verbindung mit den Regeln des entsprechenden Verfahrensrechts gerechtfertigt sein. Wie weit die Straffreiheit im einzelnen geht, hängt neben den angeführten Schranken von der konkreten Ausgestaltung des Prozessrechts ab (E. 4a; Änderung der Rechtsprechung). 2. Besonderheiten des Vermittlungsverfahrens (E. 4b). | Recht; Äusserung; Äusserungen; Partei; Ehrverletzung; Ehrverletzend; Vermittlung; Parteien; Ehrverletzende; Friedensrichter; Sühneverhandlung; Rechtfertigung; Rechtfertigungsgr; Vermittler; Gesetzliche; Prozessuale; Rechtsprechung; Verfahren; Bundesgericht; Sühneverfahren; Urteil; Prozesspartei; Berufen; Hinaus; Pflicht; Entlastungsbeweis; Verfahrensrecht; Behauptungen; Entscheid; Funktion |
Autor | Kommentar | Jahr |
Thomas Sutter-Somm, Yannick Sean Hostettler | Kommentar zur Schweizerischen Zivil- prozessordnung [ZPO] | 2016 |
Sutter-Somm, Lazic | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO] | 2013 |