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Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 271SCC from 2022

Art. 271 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 271

309

1. Any person who carries out activities on behalf of a foreign state on Swiss territory without lawful authority, where such activities are the responsibility of a public authority or public official,

any person who carries out such activities for a foreign party or organisation,

any person who facilitates such activities,

shall be liable to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty, or in serious cases to a custodial sentence of not less than one year.310

2. Any person who abducts another by using violence, false pretences or threats and takes him abroad in order to hand him over to a foreign authority, party or other organisation or to expose him to a danger to life or limb shall be liable to a custodial sentence of not less than one year.

3. Any person who makes preparations for such an abduction shall be liable to a custodial sentence or to a monetary penalty.

309 Amended by No I of the FA of 5 Oct. 1950, in force since 5 Jan. 1951 (AS 1951 1 16; BBl 1949 1 1249).

310 Penalties revised by No II 1 para. 16 of the FA of 13 Dec. 2002, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 3459 3535; BBl 1999 1979).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 271 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB180040ForderungInsolvenz; Insolvenzverwalter; Recht; Klagt; Klagte; Klagten; Beklagten; Vergleich; Vorinstanz; Klage; Vergleichs; Materiell; Prozessführung; Ansprüche; Verfügung; Partei; Rungsbefugnis; Deutsche; Vereinbarung; Prozessführungsbefugnis; Materielle; Stück; Urteil; Verjährung; Vergleichsvereinbarung; Rechtlich; Leistung
ZHHG180066DatenschutzDaten; Recht; Person; Partei; Beklagten; Personen; Behörden; Parteien; Urteil; Gericht; Bundesgericht; Personendaten; Datenschutz; Interesse; Rechtlich; Verfahren; Verbot; Persönlichkeit; Ausland; Parteientschädigung; Datenübermittlung; Massnahme; Fünftel; Bekanntgabe; Klage; Prozessual; Bundesgerichts
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 66 (6B_216/2020)
Regeste
Art. 271 Ziff. 1 Abs. 1 StGB ; verbotene Handlungen für einen fremden Staat. Der Straftatbestand soll die Ausübung fremder Staatsgewalt auf dem Gebiet der Schweiz verhindern und das staatliche Machtmonopol sowie die schweizerische Souveränität schützen (E. 1.4.1). Eine Handlung, die mit einer Verletzung oder Umgehung des schweizerischen oder internationalen Amts- oder Rechtshilferechts einhergeht bzw. die gemäss Amts- und Rechtshilferecht im Zuständigkeitsbereich einer schweizerischen Behörde bzw. Amtsperson liegt, wird von Art. 271 Ziff. 1 StGB erfasst. Die Herausgabe von Informationen und Unterlagen, die in der Schweiz einzig auf hoheitliche Anordnung hin rechtmässig herausgegeben werden dürfen, tangiert das von Art. 271 StGB geschützte Rechtsgut. Betroffene dürfen nur Akten herausgeben, über die sie frei verfügen dürfen. Nicht frei verfügt werden darf über nicht öffentlich zugängliche, identifizierende Informationen über Dritte (E. 1.4.2). Dass die herauszugebenden Informationen bestimmungsgemäss auch in einem Drittstaat gespeichert sind, führt zu keiner anderen Beurteilung (E. 1.4.3).
Handlung; Schweiz; HUSMANN; Staat; Beschwerde; HUSMANN; Daten; Fremden; Beschwerdeführer; Behörde; Rechtshilfe; Verfahren; Urteil; Informationen; Schweizerischen; Kunden; ROSENTHAL; Handlungen; GRAF; Bundesstrafgerichts; Bewilligung; Gebiet; Ausland; MARKUS; Kammer; GOUGH; Unterlagen; Staatliche; OESTERHELT/FRACHEBOUD
133 I 234 (1B_87/2007)Art. 5 Ziff. 1 Satz 2 EMRK; Untersuchungshaft, völkerrechtswidrige Entführung. Fall, in dem ein wegen gewerbsmässigen Betrugs Angeschuldigter in die Dominikanische Republik geflüchtet, von den dortigen Behörden ausgewiesen und dabei den schweizerischen Behörden übergeben worden war. Völkerrechtswidrige Entführung und damit Hafthinderungsgrund verneint, da die schweizerischen Behörden die Souveränität der Dominikanischen Republik beachtet und weder Zwang, Drohung noch List angewandt haben, um des Angeschuldigten habhaft zu werden (E. 2).
Regeste b
Art. 68 Abs. 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG; Parteientschädigung. Verpflichtung des obsiegenden Kantons, den unterliegenden Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren zu entschädigen, da sich der kantonale Haftrichter mit den im vorliegenden Fall zu erörternden Fragen nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise auseinandergesetzt hat und sich der Beschwerdeführer daher zur Beschwerde veranlasst sehen konnte (E. 3).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Behörden; Schweizerischen; Staat; Recht; Auslieferung; Beamte; Schweiz; Beschwerdeführers; Republik; Dominikanische; Kanton; Dominikanischen; Kantons; Nationale; Interpol; Souveränität; Verhaftung; Verfahren; Rechtswidrig; Santo; Internationale; Domingo; Staates; Beamten; Ausland; Griechische

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3843/2019AmtshilfeBeschwerde; Schwerdeführende; Urteil; Amtshilfe; Steuer; Person; Beschwerdeführenden; BVGer; Staat; Recht; Informationen; CH-US; CH-Bank; Amerikanische; Konto; Amtshilfeersuchen; Formular; Ersuchende; Abkommen; Verfahren; Anhaltspunkte; Hinweis; Vorinstanz; Vorliegende; StAhiG; «Formular; Vorliegenden; Bundesverwaltungsgericht; Daten
A-1683/2016AmtshilfeBeschwer; Beschwerde; Verfügung; Beschwerdeführer; Bewilligung; Recht; Recht; Angefochten; Angefochtene; Bundesverwaltungsgericht; Daten; Verfahren; Interesse; Rechtlich; Partei; Schweiz; Beschwerdeführers; Beschwerdegegnerin; Urteil; Person; Übermittlung; Bezug; Rechtliche; Vorinstanz; Bundesgesetz; Interessen; Schweizerische

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2022.53Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Recht; Staat; Verfahren; Verfahren; Schweiz; Urteil; Handlung; Busse; Recht; Verhandlung; Bundes; Verfahrens; Kammer; Berufungsverhandlung; Italienische; Inkasso; Beweis; Handlungen; Ziffer; Entschädigung; Mahnung; Täter; Zahlung; Italienischen
SK.2021.34Recht; Bundes; Schuldig; Schweiz; Staat; Beschuldigte; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Busse; Verfahren; Inkasso; Bundesanwaltschaft; Ersatz; Bussen; Behörde; Person; Verfahrens; Zahlung; Urteil; Fremden; Bundesstrafgericht; Verfahren; Italienische; Ersatzforderung; Gericht; Verboten; Diesbezüglich; Bundesstrafgerichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Markus HusmannBasler Kommentar, Strafrecht II2013
DAVID ROSENTHAL Handkommentar zum Datenschutzgesetz sowie weiteren ausgewählten Bestimmungen2008
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