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Cudesch penal svizzer (CPS)

Art. 271 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 27111. Crims e delicts cunter il stadi. / Acts scumandads per in pajais ester

Acts scumandads per in pajais ester

1. Tgi che commetta sin territori svizzer senza autorisaziun in act per in pajais ester, il qual tutga ad in’autoritad u ad in funcziunari,

tgi che commetta tals acts per ina partida estra u per in’autra organisaziun da l’exteriur,

tgi che favurisescha tals acts,

vegn chastià cun in chasti da detenziun fin a 3 onns u cun in chasti pecuniar, en cas grevs cun in chasti da detenziun betg sut 1 onn.2

2. Tgi che rapinescha tras violenza, tras malizia ubain tras smanatscha ina persuna a l’exteriur, per la surdar ad in’autoritad, ad ina partida u ad in’autra organisaziun estra ubain per l’exponer ad in privel per il corp e per la vita, vegn chastià cun in chasti da detenziun betg sut 1 onn.

3. Tgi che prepara in tal rapiment, vegn chastià cun in chasti da detenziun u cun in chasti pecuniar.


1 Versiun tenor la cifra I da la LF dals 5 d’oct. 1950, en vigur dapi ils 5 da schan. 1951 (AS 1951 1; BBl 1949 1 1249).
2 Nova circumscripziun da la smanatscha da chasti tenor la cifra II 1 al. 16 da la LF dals 13 da dec. 2002, en vigur dapi il 1. da schan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 271 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB180040ForderungInsolvenz; Insolvenzverwalter; Recht; Klagt; Klagte; Klagten; Beklagten; Vergleich; Vorinstanz; Klage; Vergleichs; Materiell; Prozessführung; Ansprüche; Verfügung; Partei; Rungsbefugnis; Deutsche; Vereinbarung; Prozessführungsbefugnis; Materielle; Stück; Urteil; Verjährung; Vergleichsvereinbarung; Rechtlich; Leistung
ZHHG180066DatenschutzDaten; Recht; Person; Partei; Beklagten; Personen; Behörden; Parteien; Urteil; Gericht; Bundesgericht; Personendaten; Datenschutz; Interesse; Rechtlich; Verfahren; Verbot; Persönlichkeit; Ausland; Parteientschädigung; Datenübermittlung; Massnahme; Fünftel; Bekanntgabe; Klage; Prozessual; Bundesgerichts
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 66 (6B_216/2020)
Regeste
Art. 271 Ziff. 1 Abs. 1 StGB ; verbotene Handlungen für einen fremden Staat. Der Straftatbestand soll die Ausübung fremder Staatsgewalt auf dem Gebiet der Schweiz verhindern und das staatliche Machtmonopol sowie die schweizerische Souveränität schützen (E. 1.4.1). Eine Handlung, die mit einer Verletzung oder Umgehung des schweizerischen oder internationalen Amts- oder Rechtshilferechts einhergeht bzw. die gemäss Amts- und Rechtshilferecht im Zuständigkeitsbereich einer schweizerischen Behörde bzw. Amtsperson liegt, wird von Art. 271 Ziff. 1 StGB erfasst. Die Herausgabe von Informationen und Unterlagen, die in der Schweiz einzig auf hoheitliche Anordnung hin rechtmässig herausgegeben werden dürfen, tangiert das von Art. 271 StGB geschützte Rechtsgut. Betroffene dürfen nur Akten herausgeben, über die sie frei verfügen dürfen. Nicht frei verfügt werden darf über nicht öffentlich zugängliche, identifizierende Informationen über Dritte (E. 1.4.2). Dass die herauszugebenden Informationen bestimmungsgemäss auch in einem Drittstaat gespeichert sind, führt zu keiner anderen Beurteilung (E. 1.4.3).
Handlung; Schweiz; HUSMANN; Staat; Beschwerde; HUSMANN; Daten; Fremden; Beschwerdeführer; Behörde; Rechtshilfe; Verfahren; Urteil; Informationen; Schweizerischen; Kunden; ROSENTHAL; Handlungen; GRAF; Bundesstrafgerichts; Bewilligung; Gebiet; Ausland; MARKUS; Kammer; GOUGH; Unterlagen; Staatliche; OESTERHELT/FRACHEBOUD
133 I 234 (1B_87/2007)Art. 5 Ziff. 1 Satz 2 EMRK; Untersuchungshaft, völkerrechtswidrige Entführung. Fall, in dem ein wegen gewerbsmässigen Betrugs Angeschuldigter in die Dominikanische Republik geflüchtet, von den dortigen Behörden ausgewiesen und dabei den schweizerischen Behörden übergeben worden war. Völkerrechtswidrige Entführung und damit Hafthinderungsgrund verneint, da die schweizerischen Behörden die Souveränität der Dominikanischen Republik beachtet und weder Zwang, Drohung noch List angewandt haben, um des Angeschuldigten habhaft zu werden (E. 2).
Regeste b
Art. 68 Abs. 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG; Parteientschädigung. Verpflichtung des obsiegenden Kantons, den unterliegenden Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren zu entschädigen, da sich der kantonale Haftrichter mit den im vorliegenden Fall zu erörternden Fragen nicht in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise auseinandergesetzt hat und sich der Beschwerdeführer daher zur Beschwerde veranlasst sehen konnte (E. 3).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Behörden; Schweizerischen; Staat; Recht; Auslieferung; Beamte; Schweiz; Beschwerdeführers; Republik; Dominikanische; Kanton; Dominikanischen; Kantons; Nationale; Interpol; Souveränität; Verhaftung; Verfahren; Rechtswidrig; Santo; Internationale; Domingo; Staates; Beamten; Ausland; Griechische

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3843/2019AmtshilfeBeschwerde; Schwerdeführende; Urteil; Amtshilfe; Steuer; Person; Beschwerdeführenden; BVGer; Staat; Recht; Informationen; CH-US; CH-Bank; Amerikanische; Konto; Amtshilfeersuchen; Formular; Ersuchende; Abkommen; Verfahren; Anhaltspunkte; Hinweis; Vorinstanz; Vorliegende; StAhiG; «Formular; Vorliegenden; Bundesverwaltungsgericht; Daten
A-1683/2016AmtshilfeBeschwer; Beschwerde; Verfügung; Beschwerdeführer; Bewilligung; Recht; Recht; Angefochten; Angefochtene; Bundesverwaltungsgericht; Daten; Verfahren; Interesse; Rechtlich; Partei; Schweiz; Beschwerdeführers; Beschwerdegegnerin; Urteil; Person; Übermittlung; Bezug; Rechtliche; Vorinstanz; Bundesgesetz; Interessen; Schweizerische

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2022.53Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Recht; Staat; Verfahren; Verfahren; Schweiz; Urteil; Handlung; Busse; Recht; Verhandlung; Bundes; Verfahrens; Kammer; Berufungsverhandlung; Italienische; Inkasso; Beweis; Handlungen; Ziffer; Entschädigung; Mahnung; Täter; Zahlung; Italienischen
SK.2021.34Recht; Bundes; Schuldig; Schweiz; Staat; Beschuldigte; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Busse; Verfahren; Inkasso; Bundesanwaltschaft; Ersatz; Bussen; Behörde; Person; Verfahrens; Zahlung; Urteil; Fremden; Bundesstrafgericht; Verfahren; Italienische; Ersatzforderung; Gericht; Verboten; Diesbezüglich; Bundesstrafgerichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Markus HusmannBasler Kommentar, Strafrecht II2013
DAVID ROSENTHAL Handkommentar zum Datenschutzgesetz sowie weiteren ausgewählten Bestimmungen2008
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