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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 271 OR de 2022

Art. 271 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 271

1 Le congé est annulable lorsqu’il contrevient aux règles de la bonne foi.

2 Le congé doit être motivé si l’autre partie le demande.


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Art. 271 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE220056Rechtsschutz in klaren FällenGesuch; Gesuchsgegnerin; Zahlung; Kündigung; Parteien; Mietverhältnis; Frist; Zahlungsfrist; Liegenschaft; Gericht; Leistete; Mietzins; Parteientschädigung; Obergeschoss; Empfang; Roräume; Räumen; Rückgabe; Streitwert; Unbestritten; Stadtammannamt; Darstellung; Gebliebener; Monats; Ziffer; Gasdepot; Anpassrampe; Verladerampe; Parkplätze
ZHRU210076Unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Unentgeltliche; Partei; Schlichtungsverfahren; Unentgeltlichen; Gesuch; Rechtsbeistand; Stelle; Vorinstanz; Kündigung; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Streit; Würde; Person; Rechtsbegehren; Urteil; Verfahren; Gemäss; Rechtspflege; Parteien; Schlichtungsbehörde; Stellen; Pfäffikon; Angefochten; Stehen; Streitwert; Rechtliche; Bestellung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140071Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Schlichtungsverfahren; Unentgeltlichen; Rechtspflege; Person; Kündigung; Rechtsbeistand; Kanton; Einkommen; Obergericht; Verfahren; Hauptsache; Beurteilung; Gericht; Gesuchstellende; Klage; Schlichtungsverfahrens; Rechtsvertreter; Schimmelbildung; Bestellung; Fürsprecher; Unentgeltlicher; Kostenlos; Gerichtliche
ZHVO120160Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Unentgeltliche; Rechtspflege; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Verfahren; Kündigung; Entscheid; Person; Beurteilung; Bestellung; Vermieter; Einkommen; Lebenshaltungskosten; Gericht; Gesuchstellende; Vermögens; Gesuchsteller; Hauptsache; Beschwerde; Verhältnisse; Bedürftigkeit; Mitmieter; Unentgeltlichen; Obergerichtspräsident; Frist
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 281 (4A_570/2018)Gemeinsame Miete der Wohnung der Familie; Aktivlegitimation zur Anfechtung der vom Vermieter ausgesprochenen Kündigung. Keine analoge Anwendung von Art. 273a OR bei gemeinsamer Miete der Wohnung der Familie durch die Ehepartner. Sind sich die Ehepartner und gemeinsamen Mieter der Wohnung der Familie hinsichtlich der Kündigungsanfechtung uneinig, so ist ein Ehepartner zur alleinigen Anfechtung nur legitimiert, wenn er neben dem Vermieter auch den anderen Ehepartner ins Recht fasst, der die Kündigung nicht anfechten will (Änderung der Rechtsprechung; E. 3.4, 3.4.1 und 3.4.2). Miete; Mieter; Kündigung; Familie; Recht; Familienwohnung; Ehegatte; Vermieter; Bundesgericht; Gemeinsame; Beschwerde; Praxis; Mieterin; Anfechtung; Mitmieter; Ehepartner; Ehegatten; Urteil; Wohnung; Kündigungsanfechtung; Mietvertrag; Verfahren; Gemeinsamer; Passivseite; Anfechten; Vermieterin; Stockwerkeigentum; Festgehalten; Mietgericht
145 III 143 (4A_563/2017)Art. 271 f. OR; Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO; Art. 328-333 ZPO; Kündigungsschutz; Rechtskraft; Revision. Wurde im Rahmen der Anfechtung nach Art. 271 f. OR rechtskräftig festgestellt, dass die Kündigung des Vermieters nicht missbräuchlich ist, darf dieselbe Frage nicht neu beurteilt werden, wenn der Mieter später eine Schadenersatzklage erhebt mit der Begründung, das nachträgliche Verhalten des Vermieters zeige, dass der von ihm angegebene Kündigungsgrund (Eigenbedarf) doch vorgeschoben war. Die Rechtskraft (Bindungswirkung) des Entscheids im Anfechtungsverfahren könnte ausschliesslich mittels Revision unter den Voraussetzungen von und im Verfahren nach Art. 328-333 ZPO beseitigt werden (E. 3-5). Kündigung; Urteil; Anfechtung; Beschwerde; Recht; Schaden; Miete; Schadenersatz; Mieter; Eigenbedarf; Mietverhältnis; Klage; Kündigungsgr; Urteils; Hinweis; Mietgericht; Vermieter; Partei; Revision; Vorgeschoben; Rechtskraft; Rechtskräftig; Beschwerdegegnerin; Hinweisen; Wohnung; Parteien; Verfahren; Gericht; Focht; Obergericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-2141/2006Milch, Milchprodukte, Speiseöle und -fetteKontingent; Milch; Milchkontingent; Beschwerde; Milchkontingentierung; Recht; Kontingente; übertragen; Kontingents; Recht; Ausstieg; Entscheid; Produzent; Vorzeitig; Ratio; Administrationsstelle; Instanz; Gültig; Produzenten; Partei; Rekurskommission; Über; Vertrag; Verfahren; Vorzeitige; Endgültig; Bundesverwaltungsgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.267Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).
Beschwerde; Beschwerdekammer; Eingabe; Recht; Bundesanwaltschaft; Beschwerdeführer; Bundesstrafgericht; Vorsätzlich; Bundesstrafgerichts; Angefochtene; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdegegner; Entscheid; Verfügung; Frist; Angefochtenen; Vorsätzliche; Verbesserung; Diesbezüglich; Festhielt; Anzeige; Rechtsmittel; Beschwerdeführers; Anforderungen; Verfahren; Federal; Genügt; Verstösse; Rechtsanwalt
BB.2012.133Ordonnance de non-entrée en matière (art. 310 en lien avec l'art. 322 al. 2 CPP); récusation du Ministère public de la Confédération (art. 59 al. 1 let. b en lien avec l'art. 56 CPP). ar; Recourant; Fédéral; Donné; un; Banque; Données; Américain; Pénal; Autorité; été; être; Américaine; une; Droit; Conseil; Cours; Cette; il; Recours; Pénale; Consid; Autorités; Employé; Violation; Parti; Elles

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Frank, Sträuli, Messmer Kommentar zur zürcherischen Zivilprozessordnung, Zürich1997
Rand-titelORZürcher Kommentar, Zürich 1996
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