Codice civile svizzero (CCS)
Der Art. 270 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 270 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF130071 | Berichtigung Zivilstandsregister Berufung gegen ein Urteil und Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichtes des Bezirksgerichtes Bülach vom 29. Oktober 2013 (EP130004) | Berufung; Berufungskläger; Recht; Zivilstandsregister; Berufungsklägerin; Unentgeltliche; Nachname; Beschwerde; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Berichtigung; Gesuch; Nachname; Bülach; Urteil; Schweizerischen; Berufungsklägern; Einzelgericht; Rechtsmittel; Gewährung; Ehemann; Vorinstanz; Eintrag; Datum; Akten; Vornherein; Kantons; Nachname; Verfügung |
ZH | NW080001 | Wichtige Gründe zur Namensänderung | Namens; änderung; Rekurrent; Namensänderung; Rekurrenten; Mutter; Vater; Sorge; Recht; Elterliche; Bundesgericht; Kinder; Scheidung; Wichtiger; Familie; Interesse; Kindes; Vaters; Bundesgerichts; Eltern; Elterlichen; Verfügung; Praxis; Aufwächst; Rechtsprechung; Derlichkeit; Gesetzliche; Scheidungskinder; Wichtigen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV 2014/391 | Entscheid Art. 35 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 25 Abs. 1, 4 und 5 AHVG, Art. 17 ATSG, Art. 25 | Kinder; Kinderrente; Beschwerde; Ausbildung; Verfügung; Sachverhalt; IV-act; Beschwerdeführer; Rückforderung; Sachverhalts; IV-Stelle; Beschwerdegegnerin; Kinderrenten; Formwidrige; Invalidenrente; Altersjahr; Leistung; Liegende; Erheblich; Anspruch; Recht; Sachverhaltsveränderung; Vorliegen; Liegenden; Wiedererwägung; Veränderung; Rückwirkend; Dauerleistung; Verspätet |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 3 (5A_113/2016) | Art. 39 Abs. 1 und 2 Ziff. 3, Art. 48 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB; Art. 8 lit. c ZStV; Eintragung des Rufnamens im Personenstandsregister. Im Personenstandsregister werden amtliche Namen beurkundet. Der Rufname ist kein amtlicher Name und wird im Fall, dass eine Person mehrere Vornamen trägt, im Personenstandsregister nicht bezeichnet (E. 3). | Person; Personen; Rufname; Personenstand; Beschwerde; Personenstandsregister; Rufnamen; Beschwerdeführerin; Vorname; Rufnamens; Amtliche; Eintrag; Vornamen; Zivilstand; Eintragung; Verwaltungsgericht; Bezeichnung; Urteil; Amtlichen; Register; BA; Rechtlich; Aufsichtsbehörde; Ausweise; Recht; Vorinstanz; Daten; Erfassung; Verfahren |
141 III 312 | Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 27 Abs. 1 und Art. 32 IPRG; Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils. Ein kalifornisches Vaterschaftsurteil, welches das mittels Leihmutterschaft begründete Kindesverhältnis zu eingetragenen Partnern feststellt, kann bei Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes nur mit Bezug zum genetischen Elternteil anerkannt werden (E. 3-8). | Kindes; Leihmutter; Recht; Recht; Leihmutterschaft; Kindesverhältnis; Beschwerde; Geburt; Anerkennung; Vater; Beschwerdegegner; Public; Urteil; Ordre; Kalifornische; Vaters; Kindesverhältnisse; Genetisch; Kindesverhältnisses; Genetische; Schweiz; Vaterschaft; Eltern; Kalifornischen; Mutter; Geburtsurkunde; Ausländische; Partner; Gericht |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
BÜHLER | Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch | 2014 |
Hegnauer | Berner Kommentar | 1997 |