1 Das Konkursverfahren soll innert einem Jahr nach der Eröffnung des Konkurses durchgeführt sein.467
2 Diese Frist kann nötigenfalls durch die Aufsichtsbehörde verlängert werden.
467 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
A. Arrestgründe >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS110228 | Verwertung schwierig zu bewertender Aktiven im summarischen Verfahren | Konkurs; Beschwerde; Angebot; Konkursverwaltung; Recht; Freihandverkauf; Konkursamt; Gläubiger; SchKG; Aktien; Verwertung; Frist; Lorandi; Höhere; Offerte; Steigerung; Verfahren; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Inventar; Gelegenheit; Angebote; Rechtsverzögerung; Gläubigern; Biete; Bedingungen; Versteigerung; Bundesgericht; Preis; Anträge |
ZH | PS110179 | Konkurseröffnung / Ausstandsbegehren | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Ausstand; Ersatzrichter; Antrag; Bezirk; Bezirksgericht; Affoltern; Gericht; Obergericht; Verfahren; Recht; Schung; Ausstandsgr; Löschung; Beschluss; Ausstandsbegehren; Kanton; Liquidation; Partei; Kantons; Schuldnerin; Vorinstanz; Beantragt; Eingabe; Konkurs; Handelsregister; Kollektivgesellschaft; Akten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
120 III 97 | Gebühren für die ausseramtliche Konkursverwaltung in anspruchsvollen Verfahren (Art. 49a Abs. 2 GebVSchKG). Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 2). Da auch in einem anspruchsvollen Verfahren nicht nur anspruchsvolle Arbeiten zu erledigen sind, rechtfertigt es sich, eine Mischrechnung vorzunehmen und nicht die in anderen Bereichen für entsprechende, anspruchsvolle Arbeiten marktüblichen Ansätze zu verrechnen. Die verrechneten Ansätze müssen in einem vernünftigen Verhältnis zu den im Gebührentarif für die einfachen Verfahren festgesetzten Entschädigungen stehen (E. 2). Es ist zulässig unter den Ansätzen der Treuhand-Kammer zu bleiben und mit Blick auf den sozialen Zweck des Gebührentarifs die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der ausserordentlichen Konkursverwaltung gleich zu entschädigen wie die amtliche Verteidigung (E. 2 und 3). | Konkurs; Gebühr; Anspruchsvoll; Gebühren; Ansätze; Verfahren; Anspruchsvolle; Aufsichtsbehörde; Treuhand; SchKG; GebVSchKG; Vorinstanz; Amtliche; Konkursverwaltung; Anspruchsvollen; Entschädigung; Stundenansatz; Tarif; Gebührentarif; Treuhand-Kammer; Ausseramtliche; Schuldbetreibungs; Ansatz; Ansätzen; Gebührenverordnung; Bundesgericht; Rekurrentin; Berücksichtigt; Verrechnet |