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Federal Act on Administrative Procedure (APA)

Art. 27APA from 2022

Art. 27 Federal Act on Administrative Procedure (APA) drucken

Art. 27

1 The authority may refuse to allow the inspection of the files only if:

a.
essential public interests of the Confederation or the cantons, and in particular the internal or external security of the Confederation, require that secrecy be preserved;
b.
essential private interests, and in particular those of respondents, require that secrecy be preserved;
c.
the interests of an official investigation that has not yet been concluded so requires.

2 Any refusal to allow inspection may only extend to the documents that must remain confidential.

3 At no time may a party be refused the right to inspect his own submissions, the official documents he has submitted in evidence or rulings issued to him; he may be refused the right to inspect the transcripts of his own statements only if the investigation has not yet been concluded

III. Relevance of secret documents >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2011/179Urteil Steuerrecht, Art. 248 Abs. 1, Art. 257, Art. 259 Abs. 2, Art. 262 und Art. 270 Beschwerde; Steuer; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Steuer; Beschwerdeführer; Steuerhinterziehung; Beweis; Recht; Veranlagung; Befehl; Steuerverfahren; Konto; Betrag; Begründung; Steuerhinterziehungsverfahren; Verwaltungsgericht; Tatbestand; Verfahrens; Verfahren; Akten; Steuerbehörde; Objektive; Sache; Prozess; Rechtlich; Vorinstanz; Hinterzogen; Hinweis
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 280 (1C_377/2019)
Regeste
Unterlassungs- und Feststellungsgesuche betreffend Funk- und Kabelaufklärung ( Art. 38 ff. NDG ); Anspruch auf materielle Beurteilung der Gesuche ( Art. 25 Abs. 1 DSG ; Art. 13 EMRK ). Bei der Funk- und Kabelaufklärung werden Personendaten bearbeitet, unabhängig davon, ob Informationen durch den NDB gespeichert werden (E. 6.1). Die Beschwerdeführenden sind potenziell in gleicher Weise von der Funk- und Kabelaufklärung betroffen wie alle Kommunikationsteilnehmer (E. 6.2.2). Speziell betroffen sind Medienschaffende sowie Anwälte und Anwältinnen (E. 6.2.3).
Daten; Beschwerde; Kabel; Kabelaufklärung; Bundes; Recht; Beschwerdeführenden; Geheim; Überwachung; Gesuch; Urteil; Person; Kommunikation; Rechtsschutz; Massnahme; Massnahmen; Geheime; Schutz; Wirksam; Personen; Auskunft; Hinweis; Überwachungsmassnahme; Bundesverwaltungsgericht; Überwachungsmassnahmen; Wirksame; Gespeichert; Unabhängig; Richtendienst
142 II 451Art. 6 und Art. 22 StromVG, Art. 4 Abs. 1 und Art. 19 StromVV; Entscheid der ElCom "im Streitfall" über Elektritzitätstarife bzw. Überprüfung anrechenbarer Energiekosten durch die ElCom. Prozessuale Stellung von Lieferanten und Endverbrauchern in den jeweiligen Verfahren. Kostenaufteilung zwischen Endverbrauchern mit Grundversorgung und freien Kunden. Absenkung der Vertriebskosten. Stromkonsumenten haben in Verfahren, in denen die ElCom von Amtes wegen die anrechenbaren Kosten eines Netzbetreibers oder Elektrizitätslieferanten festlegt (vgl. Art. 22 Abs. 2 lit. b StromVG), keine Parteistellung. Wird die ElCom hingegen als Streitentscheiderin im Sinne von Art. 22 Abs. 2 lit. a StromVG angerufen (Streit über u.a. Elektrizitätstarife), haben in einem solchen Verfahren nicht nur die Lieferanten, sondern auch die Endverbraucher Parteistellung, und zwar nicht als Dritte, sondern als materielle Verfügungsadressaten (E. 3). Aufgaben und Stellung der ElCom als Aufsichtsbehörde im Rahmen der Überprüfung der Elektrizitätstarife (E. 4). Auslegung des Begriffs "anteilsmässig" in Art. 6 Abs. 5 StromVG: Auch wenn Grundversorgung und Netzzugang kostenträgermässig aufgeteilt werden und in der Grundversorgung nicht der Marktpreis gilt, soll nach dem klaren Willen des Gesetzes ein Marktanteil in die Tarife der festen Endverbraucher einfliessen. Kein Vorrang der Eigenproduktion für die Grundversorgung (E. 5). Bedeutung von Art. 19 StromVV. Es ist nicht gesetzwidrig, wenn die ElCom einen Effizienzvergleich auf einen Teilbereich der Kosten beschränkt und eine Absenkung der anrechenbaren Kosten bereits aufgrund eines Einkennzahlenvergleichs anordnet (E. 6). ElCom; Strom; Endverbraucher; Grundversorgung; Elektrizität; Energie; Bundes; Verfahren; Vorinstanz; Tarif; Recht; Preis; VonRoll; Markt; Verfügung; Beschwerde; Partei; Streit; Recht; Urteil; Anrechenbar; Setze; Anrechenbare; Netzzugang; Verteilnetzbetreiber; Elektrizitätstarif; Parteistellung; Elektrizitätstarife

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5028/2021Nichteintreten auf Asylgesuch (sicherer Drittstaat 31a I a,c,d,e) und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Bulgarien; Recht; Beschwerdeführers; Akten; Rechtsvertretung; Schweiz; Cousin; Entscheid; Behörde; Habe; Bulgarischen; Sachverhalt; Schutz; Wegweisung; Stellung; Verfügung; Asylgesuch; Behörden; Verfahren; Person; Bundes; Familie; Eingabe; Worden; Medizinisch; Worden; Gehör; Stellungnahme
B-1806/2021ArbeitslosenversicherungArbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Urteil; Kurzarbeit; Arbeitszeit; Arbeitsausfall; Kurzarbeitsentschädigung; Unterlagen; Kurzarbeitsentschädigungen; Revision; Akten; Anspruch; Beweis; Verfahren; Einsprache; Reichte; Arbeitszeiterfassung; Arbeitslosenkasse; Arbeitsverträge; Reichten; Seien; Arbeitgeber; Auskünfte; Partei; Träglich; Schriftlich; Arbeitnehmer

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2022.32Verfahren; Beschwerde; Akten; Verfahrens; Beschwerdeführer; Bundes; Verfahrensleiter; Verwaltung; Akteneinsicht; Verwaltungsstrafverfahren; Einsicht; Untersuchung; Fedpol; Beschwerdegegner; Beigezogen; Verfahrensleitung; Einsetzung; Beigezogene; Verfahrens; Fedpol; Beigezogenen; Aktenverzeichnis; Geführte; Stellvertreter; Wirtschaftsstrafgericht; Polizei; Bundesamt; Verfügung; Antrag
RR.2018.172Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die USA. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Beschwerdeführerin; Bundes; Verfahren; Konto; Rechtshilfeersuchen; Verfahren; Zahlung; Gehör; Entscheid; Akten; Staat; Zahlungen; Behörde; Ausländische; Über; Interesse; BG-RVUS; Limited; Gehörs; Sachverhalt; Ausländischen; Bundesgericht; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Abdeckung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Waldmann, OeschgerPraxiskommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren, Zürich2009
Brunner Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren, Zürich2008
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